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Geschwindigkeits­überschreitung
Täglich ergehen zahlreiche Bußgeldbescheide wegen zu hoher Geschwindigkeit – In vielen Fällen ist der Bußgeldbescheid aufgrund von Fehlern rechtswidrig.

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Bußgeld wegen Geschwindigkeits­überschreitung oft fehlerhaft

Sie haben ein Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit erhalten? Allerdings sind Sie sich alles andere als sicher, das zulässige Tempo überhaupt überschritten zu haben oder zumindest im behaupteten Umfang? Dann akzeptieren Sie die Folgen aus dem Bußgeldbescheid wie Geldstrafe oder Fahrverbot nicht zu vorschnell. Denn genau hierauf spekulieren zahlreiche klamme Gemeinden, die mit Bußgeldern ihre finanzielle Situation verbessern möchten.

Akzeptieren Sie den Bescheid nicht im guten Glauben, ist dieses Vertrauen schließlich in zahlreichen Fällen unberechtigt. So basiert der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht selten auf falschen Tatsachen, wodurch der Bußgeldbescheid rechtswidrig wird. Im Rahmen eines groß angelegten Feld-Versuches kam eine renommierte Sachverständigen-Organisation zu dem Ergebnis, dass in 85 Prozent der Fälle der Bußgeldbescheid angreifbar war. So wiesen 62 Prozent der 1.810 überprüften Geschwindigkeitsmessungen hinsichtlich der Beweisführung Mängel auf. Weitere 18 Prozent beinhalteten teils schwerwiegende Formfehler. 5 Prozent waren sogar überhaupt nicht technisch verwertbar. Dies lag etwa daran, dass das Messgerät fehlerhaft aufgebaut war und zu Unrecht von zu hoher Geschwindigkeit ausgegangen wurde.

In der Summe waren somit nur 15 Prozent aller Bescheide nicht zu beanstanden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung hält der Automobilclub von Deutschland (AvD) für realistisch. Somit ist das Vertrauen der Autofahrer in die Korrektheit von Geschwindigkeitsüberschreitung und Bußgeldbescheid unangebracht. In sehr vielen Fällen kann erfolgreich Einspruch gegen den Bescheid bei zu schnell gefahren eingelegt werden.

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So setzen Sie sich gegen den Vorwurf der Geschwindigkeits­überschreitung zu Wehr

Sofern Sie Ihrer Gemeinde wegen eines ungerechtfertigten Bußgeldbescheid kein Geld schenken möchten, sollten Sie hiergegen Einspruch einlegen. Hierfür haben Sie zwei Wochen Zeit. Lassen Sie diese Frist ohne einen Einspruch verstreichen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie müssen die Konsequenzen hinnehmen. Die maßgebliche Frist beginnt stets am Tag der Zustellung.

Heben Sie den Briefumschlag auf, um das Datum im Zweifelsfall nachweisen zu können. Schicken Sie den Einspruch gegen das Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit am besten per Brief an die zuständige Verwaltungsbehörde, die Ihnen per Schreiben die Geschwindigkeitsüberschreitung vorwirft. Sollte Ihnen innerhalb von drei Monaten seitens der Behörde weder Bußgeldbescheid noch ein Anhörungsbogen zugehen, so ist das Vergehen verjährt und sie können nicht mehr belangt werden. Demnach müssen Sie keine Geldbuße bezahlen und kein Fahrverbot mehr befürchten.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Kostenlose Ersteinschätzung zu Bußgeld bei Geschwindigkeits­überschreitung durch einen Anwalt

Angesichts der zahlreichen Mess- und Formfehler, auf die eine Geschwindigkeitsüberschreitung oft beruht, stehen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gut. Noch besser stehen Ihre Erfolgsaussichten zumeist bei Unterstützung durch einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser weiß wo die Tücken liegen und kennt die Tricks, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder aber zumindest die Rechtsfolgen abzumildern. So lässt sich etwa in bestimmten Fällen ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln. Haben Sie ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, so können Sie bei myRight mit einer kostenlosen Ersteinschätzung rechnen. Die Experten verraten Ihnen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und klärt Sie über die weiteren Schritte auf.

Die myRight-Anwälte schützen Sie vor fehlerhaften Bescheiden

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