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myRight Support

Abgasskandal

Fragen zu meinen Rechten

  • Was bedeutet ein Vergleich? Was ist eine Vergleichssumme?

    Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Einfach gesagt ist es eine Einigung zwischen den beiden Parteien, zum Beispiel VW als Schuldner und Ihnen als Dieselfahrer. Bei einer Vergleichssumme handelt es sich um die Summe, auf die sich beide Parteien im Rahmen eines Vergleiches einigen.
  • Welche Risiken drohen Betroffenen durch den Abgasskandal?

    Die Risiken lassen sich noch nicht endgültig abschätzen. Klar ist aber, dass Betroffene vor allem mit diesen Risiken zu kämpfen haben werden: - Wertverlust: Was ist mein Skandal-Diesel eigentlich noch wert? - Dieselfahrverbote: Wann werden Diesel aus den Innenstädten verbannt? - Stilllegungen: Wann sind die Behörden bereit, Skandal-Diesel stillzulegen? - Langlebigkeit: Welchen Einfluss hat das Software-Update der Motorsteuerung der Skandal-Diesel auf die Haltbarkeit meines Autos? - Technische Risiken: Egal ob gestiegener Verbrauch, verruste AGR-Ventile oder Veränderungen im Motorsound, geht es nach den Berichten betroffener Kunden, die myRight vorliegen, ist es alles andere als garantiert, dass das - Software-Update der Motorsteuerung zu keinerlei nachteiligen Änderungen führt.
  • Habe ich ein Recht auf Schadensersatz?

    Ja, wer vom Abgasskandal betroffen ist, hat ein Recht auf Schadensersatz. Der Anspruch ergibt sich gegen den Händler aus der kaufrechtlichen Gewährleistung (§§ 433 f., 437, 280 BGB) sowie gegen den jeweiligen Hersteller, d.h. VW, Audi, Skoda, Porsche oder Seat, aus dem Verstoß gegen zwingende EU-Vorschriften des Fahrzeugzulassungs- und Umweltrechts (u.a. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-Fahrzeugsgenehmigungsverordnung), um nur die wichtigsten Anspruchsgrundlagen zu nennen.
  • Bekomme ich als Schadensersatz meinen gezahlten Kaufpreis zurück?

    Ja, wer vom Abgasskandal betroffen ist, bekommt den Kaufpreis zurück. Nach unserer Argumentation könnten die vom Abgasskandal betroffenen Autos jederzeit von den Behörden stillgelegt werden, weil die Autos den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Das gilt auch nach der Teilnahme am Rückruf/Softwareupdate beim Händler. Der Wert eines Autos, das nicht zum Fahren verwendet werden darf, beträgt naturgemäß Null Euro. Der Schaden ist folglich der volle Kaufpreis. Im Gegenzug ist das Auto zurückzugeben. Ob ein Abzug für die gefahrenen Kilometer erfolgt, ist umstritten. In der Sammelklage lehnen wir solch einen Abzug ab. Viele Rechtsschutzversicherer machen jedoch die Deckungszusage von einem freiwilligen Abzug abhängig, weshalb bis heute keine Einzelklagen ohne Abzug der Nutzung bekannt sind.
  • Ich habe schon an einer Rückrufaktion beim Händler teilgenommen. Habe ich hier durch meine Rechte verloren?

    Nein, wer an der Rückrufaktion beim Händler teilgenommen hat, hat nach unserer Meinung seine Rechte nicht verloren. Auch nach dem Update der Motorsoftware/Teilnahme an der Rückrufaktion besteht der Anspruch auf Schadensersatz. Der Hersteller schuldet Betroffenen weiter die Erstattung des Kaufpreises.
  • Kann ich nur klagen, wenn ich einen VW habe?

    Nein. Die Abschalteinrichtung, auf die sich die Klagen von myRight beziehen, wurde auch in Modelle der folgenden Automarken eingebaut: Mercedes, VW, Audi, Seat, Skoda, BMW, Porsche, Opel. Bei diversen anderen Herstellern gibt es zumindest einen Verdacht, dass unerlaubte Abschalteinrichtungen z.B. in Form von Thermofenstern eingebaut wurden. Daher ist schon jetzt eine Klage bei diversen Marken möglich. Bei anderen Marken ist zumindest eine Anmeldung sinnvoll, um reagieren zu können, wenn die Rechtssituation klarer wird. Diese Prüfung führen wir für Sie durch.

Fragen zu myRight

  • Meine Forderung wird als Einzelfall verfolgt. Warum verlangt myRight eine Erfolgsprovision, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung besitze?

    Die Klagen gegen Konzerne wie Volkswagen sind eine sehr aufwendige und schwierige Angelegenheit. Daher arbeitet myRight bei diesen Prozessen mit Top-Anwälten mit weitreichenden Erfahrungen in ähnlich komplexen Fällen zusammen. Da Sie keine Rechtschutzversicherung haben, geht myRight für Sie in das Risiko und übernimmt für Sie die Kosten dieser Anwälte für den Fall, dass die Bemühungen der Anwälte in Ihrem Fall nicht zum Erfolg führen. Für diese Risikoübernahme werden wir im Gegenzug im Erfolgsfall an Ihrem Erfolg beteiligt.
  • Kann ein Unternehmen wie myRight wirklich gegen einen großen Konzern wie VW erfolgreich sein?

    Ja, das können wir und wir haben es auch bereits bewiesen. Dadurch, dass wir mit international renommierten Anwaltskanzleien zusammenarbeiten und bereit sind, die Rechte unserer Kunden über mehrere Instanzen durchzufechten, sind wir in der Lage gegen Konzerne wie VW zu bestehen. Unsere Klagen liegen z.T. mittlerweile beim Bundesgerichtshof und wir kämpfen für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof.
  • Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn der Prozess nicht gewonnen wird?

    Haben Sie sich für den myRight Sofort-Rechtsschutz mit Erfolgsprovision entschieden, fallen für sie keinerlei Kosten bei Verlust des Prozesses an. Wurde der Prozess über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt, fällt eine Selbstbeteiligung nur dann an, wenn Ihr Versicherungsvertrag dies vorsieht.
  • Ich habe weitere Fragen zu meinem konkreten Fall. Wie kann ich diese klären?

    Wir klären Detailfragen gern persönlich mit Ihnen. Hierzu können Sie entweder direkt bei der - oben auf dieser Seite angegebene Hotline-Nummer anrufen oder eine E-Mail schreiben. Noch einfacher machen Sie uns die Beratung, wenn Sie zunächst unsere automatische Anspruchsprüfung durchführen und sich hierbei mit Ihren Kontaktdaten anmelden. Die abgefragten Informationen helfen uns, Ihren ganz persönlichen Fall zu prüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen auszusprechen. Diese Anmeldung ist zunächst völlig unverbindlich und kostenlos.
  • Wie lange dauert es, bis es zu einem Urteil in meiner Klage kommt?

    Wir geben alles, was in unserer Macht liegt, um Ihr Recht durchzusetzen. Doch dabei sind wir natürlich an die Ressourcen der Gerichte und der Justiz gebunden. Viele Gerichte ächzen unter der Last der Dieselklagen. Doch auch die Richter sind es leid, sich von VW weiter an der Nase herumführen zu lassen und begegnen jetzt VW immer öfter vor einem Urteil schon mit sogenannten Hinweisbeschlüssen zur Erläuterung der Kundenrechte. Das beschleunigt viele Verfahren ungemein und hilft auch myRight bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Während wir gemeinsam mit unseren Vertragsanwälten früher viele Verfahren erst nach über einem Jahr Laufzeit haben beenden können, können unsere Verfahren jetzt bereits nach wenigen Monaten Laufzeit beendet werden.

Fragen bei Rechtsschutzversicherung

  • Was für Kosten kommen auf mich zu, wenn ich meine Rechtsschutzversicherung nutze?

    Es kommen keine Kosten, außer eine eventuelle Selbstbeteiligung, auf Sie zu. Die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung entnehmen Sie bitte Ihrer Police. Des Weiteren entfällt unsere Erfolgsprovision für Sie. Auch im Einzelklageverfahren tragen Sie nicht das Kostenrisiko: Direkt nach der Mandatierung der myRight-Vertragsanwälte, wird dieser bei Ihrer Versicherung eine Anfrage zur Kostendeckung stellen. Sollte Ihre Versicherung diese Zusage erteilen, tragen Sie, neben einer eventuell anfallenden Selbstbeteiligung, keine weiteren Kosten. Sollte Ihre Versicherung die Zusage verweigern, werden unser Vertragsanwälte die bis dato nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstandenen Gebühren Ihnen gegenüber nicht erheben.
  • Wie ist der Ablauf, wenn ich meine Rechtsschutzversicherung nutzen möchte?

    Sobald Sie sich bei bei myRight registriert haben, werden wir Ihren Fall im Detail prüfen. Benötigte Unterlagen werden wir von Ihnen nachfordern und gegebenenfalls offene Fragen mit Ihnen klären. Sobald diese Prüfung positiv abgeschlossen ist, werden wir Ihnen eine anwaltliche Vollmacht unserer myRight-Vertragsanwälte zusenden. Nachdem diese von Ihnen unterschrieben wurde, werden die Vertragsanwälte für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen. All diese Schritte sind für Sie immer kostenlos! Nach der Zusage der Rechtsschutzversicherung werden die Anwälte sofort für Sie tätig. Anfallende Kosten übernimmt dann die Versicherung.

Fragen bei Gebrauchtwagen

  • Ich habe einen Gebrauchtwagen. Kann auch ich Schadensersatz verlangen?

    Dies geht nur, wenn Sie keinen EA189 Motor haben. Bei allen anderen Motoren ist alleine entscheidend, dass Ihnen beim Kauf des Autos nicht klar war, dass in dem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Schließlich konnten Sie vorher nicht wissen, dass der Gebrauchtwagen vom Dieselskandal betroffen war und haben somit zuviel bezahlt.
  • Ich habe mein Auto bereits an den Händler zurückgegeben. Kann ich trotzdem bei myRight mitmachen?

    Ja, denn meistens nehmen die Händler Fahrzeuge nur mit einem Abschlag zurück. Dieser Verlust ist von VW zu erstatten.

Fragen zum Verkauf meines Autos

  • Kann ich auch klagen, wenn ich meinen Wagen bereits verkauft habe?

    Ja. Durch Bekanntwerden der illegalen Abschalteinrichtung in den Schummel-Dieseln sind deren Marktpreise drastisch gesunken. Hinzu kommt, dass diese Autos bei Ausbleiben eines Software-Updates der Entzug der Zulassung droht. Daher ist Ihr Schaden keineswegs durch einen Verkauf behoben. Klagen nach dem Verkauf sind möglich und waren bereits erfolgreich.
  • Kann ich mein Auto problemlos verkaufen, nachdem ich myRight beauftragt habe?

    Ja, Sie können Ihr Auto verkaufen. Bitte informieren Sie uns jedoch, sobald Sie Ihr Auto verkauft haben. Haben Sie Ihr Auto verkauft, wird der Verkaufserlös von dem durch VW zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Wichtig ist dabei aber: Sie müssen Ihr Fahrzeug zum Marktwert verkaufen. Sofern Sie Ihr Fahrzeug an einen Händler verkaufen stellt dies in der Regel kein Problem dar. Schwieriger wird es bei einem Privatverkauf. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Marktwert Ihres Autos über einen Gutachter bestimmen lassen. Sonst könnte der Hersteller behaupten, dass Sie Ihr Fahrzeug unter Wert verkauft haben, um weniger Schadensersatz zu zahlen als Ihnen womöglich zusteht. Bestenfalls holen Sie bei einem Gutachter den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs ein und verkaufen es dann zu dem ermittelten Preis. Wir verstehen, dass diese Gutachten Geld kosten und können Ihnen ansonsten als Alternative mitgeben, dass Sie über Onlineportale wie “mobile.de” oder “wkda.de” den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln und dies dokumentieren.
  • Bekomme ich beim Verkauf weiter Geld von myRight oder bekommt das der Käufer?

    Sie sind unser Auftraggeber und bekommen daher von uns auch weiter den Erlös. Zumal Sie aufgrund des Wertverlustes ohnehin weniger für Ihren Wagen bekommen werden und ja genau hierfür die Entschädigung über myRight von VW beanspruchen.

Fragen zur Rückrufaktion

  • Ich habe an einer Rückrufaktion teilgenommen, kann ich mich trotzdem bei myRight anschließen?

    Ja, denn der Schaden durch Wertverlust und Langlebigkeitsrisiken ist Ihnen trotzdem entstanden. Außerdem verlieren Sie Ihre Rechte durch die Teilnahme an der Rückrufaktion nicht.
  • Drohen mir Nachteile bei einer Rückrufaktion, wenn ich myRight beauftragt habe?

    Nein. Die Nachrüstung der Motorsteuerung in Zusammenhang mit der Rückrufaktion ist vollkommen unabhängig von unserer Beauftragung, zumal ihr Händler auch von unserer Beauftragung keine Kenntnis hat.

Fragen zum Software Update

  • Wie kann ich feststellen, ob an meinem Fahrzeug bereits ein Update durchgeführt wurde?

    In der Regel werden bzw. wurden Betroffene von VW angeschrieben, damit das Software Update durchgeführt werden kann. Um sicherzugehen, können Sie in eine VW Werkstatt fahren und sich die Software auslesen lassen oder beim Hersteller direkt unter Angabe Ihrer Fahrgestellnummer nachfragen. Sollten Sie einen AdBlue Tank-Gutschein vom Hersteller erhalten haben, ist das auch ein Hinweis darauf, dass das Update durchgeführt wurde. Durch das Update gibt es einen höheren Verbrauch, der wiederum durch einen höheren Verbrauch von Adblue kompensiert werden muss. Das will VW mit etwa acht geschenkten AdBlue Tankfüllungen ausgleichen.

Fragen zu österreichischen Fällen

  • Kann ich als Österreicher in Deutschland klagen?

    Ja, das können Sie. Dies hat das Landgericht Braunschweig erst kürzlich noch einmal bestätigt (Az.:3 O 660/22). Eine Klage in Deutschland kann aus vielen Gründen sinnvoll sein, insbesondere haben die deutschen Gerichte viel Erfahrung im Umgang mit den Dieselklagen und ein Großteil der Urteile fällt im Sinne der geschädigten Autobesitzer. Allerdings muss der Autohersteller, gegen den Sie vorgehen wollen, seinen Hauptsitz in Deutschland haben.
  • Welches finanzielle Risiko birgt eine Klage als Österreicher in Deutschland?

    Wenn Sie Ihren Anspruch mit myRight durchsetzen lassen, tragen Sie kein finanzielles Risiko. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese die Kosten übernehmen. Falls dies nicht der Fall ist, werden wir Ihnen ein Angebot zur Prozesskostenfinanzierung machen. Auch in diesem Fall zahlen Sie nichts, lediglich im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision fällig. Sollten wir nicht erfolgreich sein, müssen Sie auch nichts bezahlen.
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