Wer als Volkswagen-Kunde vom Abgasskandal betroffen ist, sollte nicht mehr warten, um seine Ansprüche geltend zu machen. Am 31.12. endet der freiwillige Verjährungsverzicht von VW. Das bedeutet, dass sich VW ab 2018 in dieser Sache ausdrücklich auf die Verjährung von Ansprüchen berufen wird. Der Konzern hat angekündigt, diese Regelung nicht...