Rückzahlung PKV Beiträge
Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche
Bleiben Sie nicht auf zu viel gezahlten Beiträgen sitzen
Das Wichtigste vorweg
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Spezialisierte Partneranwälte
- Einfach und unverbindlich
- Über 8 Millionen privat Versicherte
- Zuviel gezahlte Beiträge der mindestens letzten 3 Jahre zurückverlangen
- Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beitragsdifferenzen einschließlich Zinsen
Bekannt aus
Rechtswidrige Beitragserhöhungen und das über Jahre.
Jahrelang haben die privaten Krankenversicherer (PKV) Beiträge ohne ausreichende Begründung erhöht. Damit ist jetzt Schluss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16.12.2020 Beitragserhöhungen teilweise für unwirksam erklärt. Damit haben die über 8 Millionen privat Versicherten einen Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung ihrer Beiträge.
Lassen Sie jetzt Ihre Beitragserhöhungen der letzten Jahre von unseren Partneranwälten prüfen. Kostenlos und unverbindlich.
Die Privaten Krankenversicherer begründen ihre Beitragserhöhungen damit, höhere Kosten im Gesundheitswesen auffangen zu müssen. Solche Erhöhungen sind jedoch oft unwirksam.
Hintergrund
Häufig gestellte Fragen zum Thema Rückzahlung PKV Beiträge
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Wann sind meine Ansprüche verjährt?
Wenn eine Beitragserhöhung unwirksam ist, können Sie mindestens die in den letzten drei Jahren zu viel gezahlten Beiträge zurückverlangen – und zwar verzinst. Es könnte sogar um die zurückliegenden zehn Jahre gehen (§ 199 Abs. 4 BGB). Gerichtlich geklärt ist die Frage der Verjährungsfrist aber noch nicht. -
Wann darf die private Krankenversicherung den Beitrag erhöhen?
Grundsätzlich darf der Beitrag in einem Tarif erst dann erhöht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: * Beitragserhöhungen sind erlaubt, wenn die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung des Versicherten steigen. Die Versicherungsleistungen also höher als ursprünglich kalkuliert sind. Erst wenn Krankheitskosten um mehr als 10 % über den kalkulierten Ausgaben liegen, und die Sterbewahrscheinlichkeit bei 5% höher liegt, dürfen die Versicherer mehr Beiträge verlangen. * Die Steigerung darf zudem nicht vorübergehender Natur sein. * Unwirksam ist eine Erhöhung auch, wenn der monatliche Beitrag vor Beitragsbeginn zu niedrig kalkuliert wurde * oder die Beitragssteigerung nicht ausreichend begründet wird. -
Was sind “maßgebliche Gründe” einer Beitragserhöhung?
Versicherer müssen Ihre Beitragserhöhungen plausibel oder ausführlich begründen. Meist ist das in der Praxis nicht der Fall. Oft benutzen Versicherer nur pauschale und floskelhafte Aussagen. Schlagwörter wie “gestiegene Kosten” oder eine “höhere Lebenserwartung” sind als Begründung nicht ausreichend und entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. -
Ich habe mehrere Verträge abgeschlossen z.B. für meine Kinder oder Partner. Prüft myRight alle Verträge?
Ja wir prüfen alle Verträge für Sie. Wichtig ist, dass diejenige Person, welche den Vertrag abgeschlossen hat, sich bei uns registriert. -
Was kann man alles zurückfordern?
Sie können zu viel gezahlten Beiträge und den daraus entstandenen Zinsschaden der mindestens letzten drei Jahren zurückverlangen.
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an: 030 403 695 251. Zwischen 8-17:30 Uhr helfen wir Ihnen gern weiter.