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Bild: © rcfotostock – stock.adobe.com

Pressemitteilung

Drama um VW-Vergleich – Warum der Autobauer die Verhandlungen wirklich platzen ließ und was Verbraucher jetzt unternehmen können

Hamburg, den 20.02.2020


Das wichtigste vorweg

  • Vergleichsangebot: Potentielle Pauschalentschädigung von 1.200 bis 6.000 Euro pro Auto ist für viele Diesel-Opfer ein Verlustgeschäft
  • BGH-Urteil naht, Volkswagen nervös: Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer könnte bald komplett wegfallen, Zinsforderungen drohen
  • Jeder betroffene Diesel-Käufer in der Musterfeststellungsklage sollte ein Vergleichsangebot genau und individuell prüfen, hoher Geldverlust wahrscheinlich

Der Volkswagen-Konzern (VW) hat die Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherverband vzbv abrupt abgebrochen und dabei viele Fragen offen gelassen. Da jüngste Urteile der Oberlandesgerichte (OLG) im Abgasskandal jedoch immer verbraucherfreundlicher ausfallen und im Mai eine zentrale Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Dieselskandal ansteht, muss VW nun tief in die juristische Trickkiste greifen.

Viele hielten eine Einigung von VW und vzbv auf einen stimmigen Vergleich von vornherein für unwahrscheinlich, doch die Entwicklungen vom Freitag, 14.02.2020, haben das rechtliche Ringen um eine angemessene Entschädigung der getäuschten Dieselfahrer nun erneut befeuert. Inzwischen wird auch zunehmend deutlich, warum VW versucht viele seiner Kunden mit einer schnellen aber geringen Summe zu locken. Doch nicht nur die anstehende Entscheidung zur Nutzungsentschädigung am 05.05.2020 am BGH in Karlsruhe lässt den Autobauer plötzlich zunehmend nervös werden. Es könnte im Zuge der Verhandlung auch klar werden, dass den Verbrauchern Zinsen zustehen. Außerdem erhöhen auch die Oberlandesgerichte den Druck auf VW.

Bastion der Oberlandesgerichte wackelt, Nutzungsentschädigung kippt

Mehrere Urteile an Oberlandesgerichten machen aktuell deutlich: Die Kunden sollen den vollen Kaufpreis von VW zurückerhalten – ohne eine Anrechnung der Nutzung. Auch myRight hatte dies schon 2017 vor Gericht in den hauseigenen VW-Sammelklagen gefordert. Inzwischen hat myRight hat einen Musterfall bis vor den Bundesgerichtshof gebracht. Der BGH will am 5. Mai unter anderem darüber entscheiden, ob sich die Kunden die Nutzung ihres Auto überhaupt anrechnen lassen müssen. Sollte den Dieselfahrern künftig keine Nutzung ihres Fahrzeugs angerechnet werden, bekäme jeder VW-Geschädigte den vollen Kaufpreis seines Fahrzeugs ausbezahlt - gegen die Rückgabe des PKW. Für VW wäre das ein denkbar schlechtes Szenario. Für myRight und die ersten Oberlandesgerichte wie Hamburg oder Brandenburg ist der Wegfall der Nutzungsentschädigung die einzig logische Konsequenz, da die Nutzung der nicht zulassungsfähigen “Betrugs-Diesel” illegal war. Der Grund: Illegale Vermögenswerte, egal ob aus Schwarzarbeit, Drogenhandel oder Abgasbetrug, genießen im Rechtsstaat keinen Schutz. Hochgerechnet auf die 1,8 Millionen betroffenen Diesel in Deutschland geht es um einen Betrag von knapp 15 Milliarden Euro, die VW sparen könnte und die eigentlich den Dieselfahrern zustehen würden (8.000 Euro durchschnittliche Nutzungsentschädigung x 1.8 Mio.).

Zusammenfassend kann man heute schon sagen, dass der 5. Mai 2020 ein großes Risiko für den VW-Konzern und die freiwillige Zahlung von vielen tausend Euro pro PKW darstellt. Es
wäre also nur logisch, dass VW dieses Risiko noch schnellstmöglich entschärfen möchte. Dr. Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung bei myRight, erklärt dazu: „Die Dieselfahrer sollten jetzt genau überlegen: Was ist Ihnen wichtiger: Ein Vergleichsangebot von im Schnitt 2.000 oder 3.000 Euro sofort annehmen – und das mit der hohen Wahrscheinlichkeit, so gleichzeitig tausende weiterer Euro an Schadensersatz verfallen zu lassen? Immerhin steht ihnen das Geld eigentlich zu. Oder: Die Ablehnung der Einmalzahlung und stattdessen die Zahlung des vollen Schadensersatzbetrages nach dem Urteil des BGH bekommen?”

Milliardenzahlungen drohen – VW greift in die rechtliche Trickkiste

Zum möglichen Wegfallen der Nutzungsentschädigung könnten den Verbrauchern dann auch noch Zinsen zugestanden werden. Dann wären die Zahlungen noch einmal deutlich höher. Im Verhältnis zu den vom Autohersteller angebotenen 830 Millionen, die für den Vergleich im Raum stehen, käme die Zahlung ein noch deutlich höheren Summe auf VW zu. Außerdem wurde bisher nicht einmal transparent offengelegt wie die von VW angebotene Summe von 830 Millionen Euro überhaupt zustande kommt. Um den Entscheidungen im Mai zuvor zu kommen, hat VW also scheinbar einen schnellen Vergleich angestrebt, doch der Konzern geht noch weiter und versucht mit dem eigenmächtigen Vergleichsangebot nun sogar die Musterfestellungsklage als Ganzes auszuhebeln, die Verbraucher eigentlich von der Übermacht des Unternehmens schützen sollte. Um potentiell milliardenschwere Risiken zu vermeiden, wetterte VW zunächst gegen die vermeintlich gierigen Anwälte des vzbv, obwohl das tatsächliche Ziel wohl die Entmachtung der Verbraucher sein dürfte. Teilnehmern der MFK Entschädigungen zwischen €1.200 und €6.000 anzubieten, ohne, dass diese den sicheren Weg des offiziellen Vergleichs gehen können, halten wir von myRight aber für schlichtweg unseriös. Experten fürchten in der Sache zudem, dass VW die eigenmächtige Entschädigung zu einer Werbeaktion weiter spinnen könnte.

Daher sollten sich die betroffenen Verbraucher in der MFK auf keinen Fall unüberlegt vor der BGH Entscheidung abspeisen lassen und VW dieses berechnende Verhalten nicht zugestehen. Wenn der BGH sich klar zugunsten der Betroffenen äußert, dann sollten alle Betroffenen auch schnell in der Lage sein, angemessenen entschädigt zu werden. myRight hat den besseren Deal für Verbraucher Eine angemessene Entschädigung betroffener Diesel-Käufer hat myRight sich auf die Fahnen geschrieben und ausgelotet, was diese Verbraucher nun tun können. Das Angebot von myRight an die Diesel-Käufer in der Musterfeststellungsklage: myRight zahlt bei Beauftragung bis zu 2.000 Euro Sofortentschädigung an die betroffenen Verbraucher. Darüber hinaus fordert myRight die volle Kaufpreisrückzahlung von VW für die Betroffenen vor Gericht - ohne eigenes Kostenrisiko und in einem transparenten Prozess. Das einzige was Betroffene zunächst tun müssen, ist sich auf der Internetseite myright.de/musterfeststellungsklage für unseren einfachen und verbraucherfreundlichen Service vorzuregistrieren. Diese Möglichkeit besteht seit Freitag.

Dr. Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung bei myRight, ordnet das Angebot in die aktuellen Entwicklungen ein: “Es ist natürlich völlig in Ordnung, die im Schnitt 1.200 bis 6.000 Euro von VW anzunehmen und das lange Hin und Her im Dieselskandal endlich abzuhaken. Aber bei der Entscheidung sollte jeder Geschädigte wissen und bedenken, dass er nicht nur einen vergleichsweise kleinen Betrag bekommt, sondern gleichzeitig einen viel höheren Betrag verliert. Wer diesen Verlust nicht einfach so hinnehmen möchte, sollte sich jetzt an myRight wenden.“

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Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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