myRight Redaktion am 15.06.2022 in Abgasskandal
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, Autokäufer aus dem Ausland konnten ihre Schadensansprüche an myRight abtreten und die deutsche Inkassodienstleisterin darf die Geschädigten gegen Volkswagen in einer Sammelklage vertreten.
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