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Magazin Bußgeld

Ratgeber: Geblitzt? So erkennen Sie einen fehlerhaften Bussgeldbescheid in drei Schritten

Hamburg, den 31.07.2017


In ganz Deutschland lauern Radarfallen. Was zahlreiche Autofahrer schon immer geahnt haben, wird durch Studien belegt: Mehr als vier von fünf Bußgeldverfahren aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung sind mangelhaft, teilweise sogar illegal. Somit besteht in vielen Fällen durchaus die Möglichkeit, gegen einen Bussgeldbescheid erfolgreich Einspruch einzulegen und hierdurch viel Geld zu sparen. Erfahren Sie, wie Sie in nur drei Schritten gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid vorgehen können. Vielzahl an Bußgeldbescheiden weisen Fehler auf Gemäß Berechnungen von Verkehrs-Sachverständigen werden deutsche Autofahrer im Jahr rund 3 Millionen Mal aufgrund Geschwindigkeitsübertretung geblitzt. Wer hierbei erwischt wird, muss damit rechnen, dass ihm in den kommenden Wochen ein Bussgeldbescheid ins Haus flattert.

Bußgeld

Jeder 2. Bescheid ist fehlerhaft. Die myRight-Anwälte prüfen - schnell, unverbindlich und kostenlos!

In ganz Deutschland lauern Radarfallen. Was zahlreiche Autofahrer schon immer geahnt haben, wird durch Studien belegt: Mehr als vier von fünf Bußgeldverfahren aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung sind mangelhaft, teilweise sogar illegal. Somit besteht in vielen Fällen durchaus die Möglichkeit, gegen einen Bussgeldbescheid erfolgreich Einspruch einzulegen und hierdurch viel Geld zu sparen. Erfahren Sie, wie Sie in nur drei Schritten gegen einen fehlerhaften Bussgeldbescheid vorgehen können.

Vielzahl an Bußgeldbescheiden weisen Fehler auf

Gemäß Berechnungen von Verkehrs-Sachverständigen werden deutsche Autofahrer im Jahr rund 3 Millionen Mal aufgrund Geschwindigkeitsübertretung geblitzt. Wer hierbei erwischt wird, muss damit rechnen, dass ihm in den kommenden Wochen ein Bussgeldbescheid ins Haus flattert. Mit einer Geldstrafe, Punkten im Verkehrszentralregister oder einem Fahrverbot müssen Sie sich allerdings nicht zwingend abfinden. Insbesondere dann nicht, wenn der Bescheid der Behörde Mängel aufweist. Und dies ist keine Seltenheit: So sind offenbar nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) rund 80 Prozent der Bussgeldverfahren wegen zu schnellem Fahren schlichtweg fehlerhaft. Grund hierfür sind etwa unvollständige Messakten oder Ungereimtheiten bei den Messungen. Kritisch prüfen sollten Sie den Bussgeldbescheid sehr zeitnah, denn ist dieser erst einmal rechtskräftig geworden, können Sie dagegen nichts mehr unternehmen. So prüfen Sie den Bescheid in nur drei Schritten:

1. Was ein Bussgeldbescheid beinhalten muss

Bussgeldbescheide dürfen nicht einfach willkürlich und ohne bestimmten Inhalt zugestellt werden.
Wurden Sie geblitzt, müssen diese gemäß §66 OWiG folgende Angaben enthalten:

- Ihre persönlichen Angaben als Betroffener
- Zeitpunkt und Ort, an dem Sie geblitzt wurden
- Bezeichnung der Tat
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewandte Bussgeldvorschrift
- Bussgeld und Nebenfolgen (z.B. Fahrverbot, Punkte in Flensburg)
- Hinweis auf Vollstreckbarkeit und Rechtskraft, bei ausbleibendem Einspruch
- Hinweis, dass ein Einspruch für Sie auch mit einer nachteiligeren Entscheidung einhergehen kann
- Zahlungsfrist von zwei Wochen
- Belehrung über die Möglichkeit der Erzwingungshaft, sollte die Zahlung der Geldstrafe ausbleiben

Prüfen Sie sehr genau, ob Zeit und Ort der Tat ebenso wie das genannte Fehlverhalten korrekt sind und der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Andernfalls ist auch hier ein Einspruch denkbar.

2. Foto anfordern

Sind Sie geblitzt worden, stellt ein Foto der Tat zumeist das einzige Beweismittel dar. Die Behörden sind jedoch nicht dazu verpflichtet, Ihnen das Bild zukommen zu lassen. Doch auch wenn ein Bussgeldbescheid ohne Bild rechtsgültig ist, sollten Sie dieses im Zweifel anfordern. Können Sie auf dem Bild nicht erkannt werden, z.B. aufgrund einer unscharfen Aufnahme, einer Reflektion oder auch wegen einer zu großen Sonnenbrille, können dies erfolgversprechende Gründe für einen Einspruch sein. Beachten Sie aber, dass erkennbare Beifahrer durch die Polizeibehörden befragt werden dürfen.

3. Tat bereits verjährt?

Bei einer Ordnungswidrigkeit beträgt die Verjährungsfrist, solange kein Bussgeldbescheid ergangen ist, in der Regel drei Monate seit Tatbegehung (§26 Abs. 3 StVG). Nach Ablauf dieser Zeit kann die Behörde für die begangene Ordnungswidrigkeit kein Bussgeld mehr verlangen. Massgebend für die Verjährungsfrist ist das Datum des Bussgeldbescheids (Erlassdatum).

Mit anwaltlicher Hilfe weitere Fehler erkennen

Schwieriger wird es, wenn die Mangelhaftigkeit des Bussgeldbescheids nicht sofort erkennbar ist. Erfahrene Anwälte wissen, auf was es dabei noch alles ankommt und kennen die Tricks. Wussten Sie etwa, dass gemäß unterschiedlicher Quellen 20 bis 80 Prozent der Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft sind und zu Unrecht geblitzt wurde? Ob inkorrekte Bedienung, Berechnungsfehler, abgelaufene Eich-Plakette des Messgeräts oder falscher Neigungswinkel - oft gibt die Messung Anlass zur Beanstandung. Doch um derartige Fehler festzustellen und die Chance auf einen erfolgreichen Einspruch einzuschätzen, sollten Sie rechtlichen Beistand hinzuziehen. Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht weiß, wie der Behörde gegenübertreten muss und kann darüber hinaus auch Akteneinsicht anfordern, um so das Bussgeld zu verhindern.

So wehren Sie sich gegen einen fehlerhaften Bescheid

Sie sind geblitzt worden und haben einen fehlerhaften Bussgeldbescheid erhalten? Dann finden Sie sich damit nicht ab sondern nehmen Sie Ihr Recht in die Hand. Lassen Sie den Bescheid durch die kompetenten Anwälte von myRight online sofort und kostenfrei überprüfen. Für zahlreiche Autofahrer hat sich dies bereits bezahlt gemacht: So können die myRight-Anwälte auf mehr als 1.000 aufgehobene Bussgeldbescheide und eine Erfolgsquote von über 80 Prozent verweisen. Weist der Bescheid nach Ansicht der Experten Mängel auf, können Sie binnen zwei Wochen - ab dem Tag, an dem Sie geblitzt wurden - erfolgreich Einspruch einlegen. Und sollte aufgrund des fehlerhaften Bescheids ein Gerichtsverfahren eröffnet werden, übernimmt myRight die gesamten Prozesskostenrisiken, sofern diese nicht bereits über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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