Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update

Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update

Magazin Bußgeld

Führerscheinentzug - myRight hilft

Hamburg, den 23.07.2017


Begeht ein Fahrzeugführer eine Verkehrsstraftat, so kann das erkennende Strafgericht dem Täter nicht nur eine Haftstrafe oder ein Bussgeld verhängen, sondern auch einen Führerscheinentzug androhen. Denn der Entzug der Fahrerlaubnis, welcher zu Ungültigkeit der Fahrerlaubnis führt, gehört zu den Maßregeln der Besserung sowie Sicherung und ist den §§ 69, 69 b des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Führerscheinentzug soll neben dem Bussgeld dazu dienen, für ungeeignet erachtete Autofahrer vom Straßenverkehr auszuschließen. Als ungeeignet wird angesehen, wer anlässlich körperlicher oder geistiger Mängel nicht in der Lage ist, Kraftfahrzeuge technisch sicher zu führen oder wem es an der erforderlichen charakterlichen Zuverlässigkeit mangelt.

Bußgeld

Jeder 2. Bescheid ist fehlerhaft. Die myRight-Anwälte prüfen - schnell, unverbindlich und kostenlos!

Begeht ein Fahrzeugführer eine Verkehrsstraftat, so kann das erkennende Strafgericht dem Täter nicht nur eine Haftstrafe oder ein Bussgeld verhängen, sondern auch einen Führerscheinentzug androhen. Denn der Entzug der Fahrerlaubnis, welcher zu Ungültigkeit der Fahrerlaubnis führt, gehört zu den Maßregeln der Besserung sowie Sicherung und ist den §§ 69, 69 b des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Führerscheinentzug soll neben dem Bussgeld dazu dienen, für ungeeignet erachtete Autofahrer vom Straßenverkehr auszuschließen.

Als ungeeignet wird angesehen, wer anlässlich körperlicher oder geistiger Mängel nicht in der Lage ist, Kraftfahrzeuge technisch sicher zu führen oder wem es an der erforderlichen charakterlichen Zuverlässigkeit mangelt. Durch die Tat darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Fahrzeugführer nicht gewillt und fähig ist, den besonderen Gefahren zu begegnen, die ihm selbst sowie den übrigen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr drohen. Andernfalls ergeht ein Bussgeldbescheid, mit dem zusätzlich zum Bussgeld der Führerscheinentzug verkündet wird.

Geblitzt - muss mit Führerscheinentzug gerechnet werden?

Zu einem Führerscheinentzug nebst Bussgeld kann es in vier Fällen kommen, in denen von einer mangelnden Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ausgegangen wird. Hierunter fällt etwa die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB). Beispiel: Sie überfahren eine rote Ampel, werden geblitzt und verletzten hierbei einen Passanten. Auf einen Führerscheinentzug können Sie sich aber auch dann einstellen, wenn Sie bei sehr hohem Tempo geblitzt werden. Zwar bleibt es nicht selten bei einem Bussgeld oder einem befristeten Fahrverbot. Werden Sie allerdings innerhalb einer Ortschaft mit 31 km/h über dem Tempolimit geblitzt, kommt es zu einem Führerscheinentzug von einem Monat. Gleiches gilt, wenn Sie außerhalb einer Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h überschreiten. Werden Sie hingegen geblitzt, während Sie außerorts 70 km/h zu schnell fahren, müssen Sie sich gemäß Straßenverkehrsordnung (StVG) auf einen Führerscheinentzug von 3 Monaten einstellen. Ein Führerscheinentzug droht Ihnen auch dann, wenn Sie zweimal im Jahr einen Tempoverstoß von mindestens 26 km/h oder mehr begangen haben. Gibt die Behörde per Bussgeldbescheid bekannt, dass Sie geblitzt wurden und die Fahrerlaubnis abgeben müssen, sollten Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

Hinweis: Ein Führerscheinentzug kommt nicht nur infrage, wenn Sie geblitzt werden. So kann ein Bussgeldbescheid dies auch vorsehen, wenn Sie einen Rotlichtverstoß begangen haben. Dürfen Sie Ihren Führerschein in diesem Fall behalten, können Sie zumindest mit einem saftigen Bussgeld rechnen.

Fahrneulingen droht der Führerscheinentzug deutlich schneller

Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, sieht das Gesetz noch strengere Vorschriften vor. Ein Bussgeldbescheid, mit dem neben einem Bussgeld auch die Abgabe des Führerscheins angekündigt wird, erfolgt nach 3 sogenannten A-Verstößen. Als A-Verstöße gelten schwere Vergehen, etwa Überholen im Überholverbot, Unfallflucht oder das Überschreiten der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h. Werden Sie demnach dreimal geblitzt, weil Sie das Tempolimit jeweils um etwa mehr als 20 km/h überschritten haben, ist ein Führerscheinentzug die Folge. Hierzu kommt es auch dann, wenn Sie nur einmal geblitzt werden, jedoch zusätzlich zweimal einen Rotlichtverstoß begehen.

Was geschieht nach einem Führerscheinentzug?

Haben Sie gegen den Bussgeldbescheid nicht fristgerecht Einspruch eingelegt, ist der Führerscheinentzug unvermeidlich. Geben Sie Ihren Führerschein dennoch nicht ab, wird zusätzlich ein Bussgeld von 25 Euro erhoben. Es folgt eine Sperrfrist, welches seitens der Behörden festgelegt wird. Erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie Ihren Führerschein wieder, jedoch nur auf Antrag.

Einspruch gegen Bussgeldbescheid rechtzeitig einlegen

Legen Sie gegen den Bussgeldbescheid rechtzeitig Einspruch ein, können Sie den Führerscheinentzug im Einzelfall verhindern. Denn auch wenn Sie einen Bussgeldbescheid erhalten oder Sie anhand eines behördlichen Schreibens dazu aufgefordert werden, Ihren Führerschein abzugeben, können hierbei Fehler vorliegen. Aus diesem Grund steht Ihnen auch das Recht zu, gegen den Bussgeldbescheid anzufechten. Jedoch sollten Sie dies fristgerecht tun, da andernfalls ein wirksamer Einspruch nicht mehr möglich ist und Sie sich gegen den Führerscheinentzug nicht mehr zur Wehr setzen können. Sobald Sie Einspruch erheben, leitet die Verwaltungsbehörde das Verfahren an den zuständigen Richter weiter. Sofern Sie den Einspruch gegen den Bussgeldbescheid bei einer anderen Behörde kundtun, wird die Einspruchserklärung an das zuständige Amt weitergereicht. Unabhängig davon sollten Sie bei Ihrem Einspruch gegen den Bussgeldbescheid auf die Ablauffrist achten, welche zumeist 14 Tage beträgt. Ergeht Ihr Einspruch per Fax, dann gilt der Zeitpunkt, an dem sämtliche
Daten erfolgreich am Empfangsgerät angekommen sind. Via E-Mail sollten Sie Ihren Einspruch gegen Bussgeld und/oder Führerscheinentzug nicht senden, zumal es aktuell hierzu rechtliche Unsicherheiten gibt.

Übrigens: Egal ob geblitzt, eine rote Ampel überfahren oder beim Vorwurf der Fahrerflucht - es lohnt sich, den Einspruch gegen den Bussgeldbescheid mit Hilfe eines Anwalts einzulegen. Denn zu Beginn entstehen Ihnen auf jeden Fall keine Kosten. Nutzen Sie demnach bei einem fragwürdigen Bussgeldbescheid die Unterstützung eines Rechtsbeistands.

So können Sie Ihren Führerschein retten

Sie sind geblitzt worden und haben einen Bussgeldbescheid erhalten, welcher den Führerscheinentzug ankündigt? Dann sollten Sie die angedrohten Konsequenzen nicht einfach hinnehmen. Anhand folgender Schritte können Sie den Führerscheinentzug abwenden:

1. Einspruch einlegen

Ist der Bussgeldbescheid ergangen, so ist dieser nicht sofort rechtskräftig. Dies wird er jedoch dann, wenn Ihrerseits nicht innerhalb von 14 Tagen ein Einspruch ergeht. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Ihnen gerne behilflich.

2. Fehlerhafter Bussgeldbescheid

Sie sollen ein Bussgeld bezahlen und Ihren Führerschein abgeben, obwohl Sie zu Unrecht geblitzt wurden? Form- oder Messfehler können den Bussgeldbescheid ungültig machen. Ein Anwalt kann Fehler schnell erkennen und Ungereimtheiten zu Ihren Gunsten auslegen.

3. Verhandlungsgeschick des Anwalts nutzen

Nach erfolgtem Einspruch kann sich der Anwalt seine ganze Erfahrung zunutze machen, um für Sie ein besseres Ergebnis zu erreichen. Hierzu verhandelt der Anwalt mit dem zuständigen Richter, mit dem Ziel, den Führerscheinentzug etwa in ein Fahrverbot umzuwandeln. Darüber hinaus kann der Fachanwalt zumindest versuchen, die Sperrfrist reduzieren zu lassen. Als schwerer erweist es sich, den Führerscheinentzug durch ein höheres Bussgeld zu verhindern.

4. Härtefallregelung geltend machen

Viele Menschen sind beruflich auf ihr Auto angewiesen, weshalb ein langer Führerscheinentzug die eigene Existenz bedrohen kann. Unter diesen Umständen ist es möglich, den Führerscheinentzug als Härtefall zu umgehen. Dies ist jedoch nicht einfach, zumal sich die deutschen Gerichte gerade in Verkehrsangelegenheiten als sehr streng erweisen. Hier ist es unter anderem wichtig, dass der Arbeitgeber bestätigt, dass der eigene Job durch den Führerscheinentzug bedroht ist. Auf was es noch ankommt, weiß ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt.

Hinweis: Der Führerscheinentzug ist klassenbezogen. Wird Ihnen mit dem Bussgeldbescheid die Fahrerlaubnis für das Auto entzogen, können Sie - sofern Sie die entsprechende Fahrprüfung abgelegt haben - weiterhin mit LKW, Mofa, Motorrad und anderen Fahrzeugen unterwegs sein.

Fazit: Bei Führerscheinentzug kann Einspruch gegen Bussgeldbescheid oft helfen Wenn Sie wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden und Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis gedroht wird, sollten Sie Einspruch gegen den Bussgeldbescheid einlegen. Stellt sich nämlich heraus, dass der Bussgeldbescheid zu Unrecht erstellt wurde, ist dieser rechtswidrig und Sie können Ihren Führerschein behalten. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos vom Anwalt. Dieser kann Ihnen fachkundig erläutern, wie Ihre Chancen auf eine Verkürzung der Sperrfrist oder eine Umwandlung in ein Fahrverbot stehen.

Bußgeld

Jeder 2. Bescheid ist fehlerhaft. Die myRight-Anwälte prüfen - schnell, unverbindlich und kostenlos!

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

Ähnliche Beiträge

Strafzettel beseitigen - Alles Wichtige im Überblick

Dr. Jan-Eike Andresen am 29.08.2017 in Bußgeld

Ein Strafzettel ist nicht nur ärgerlich sondern oft auch unbegründet. Nicht selten führen falsche Annahmen und Messungen ungerechtfertigterweise zu einem Strafzettel. Mit einem Einspruch können Sie sich gegen jeden Strafzettel [...]

Lesen
In Baustelle geblitzt - Alles Wichtige im Überblick.

myRight Redaktion am 29.08.2017 in Bußgeld

An Baustellen gelten keine gesonderten Vorschriften und kein einheitliches Tempolimit. Wurden Sie an einer Baustelle geblitzt, drohen, wie sonst auch, Bußgeld und Fahrverbot. Bußgeldbescheide basieren oft auf fehlerhaften Messungen und [...]

Lesen
Geblitzt und Bußgeld - myRight hilft

Dr. Jan-Eike Andresen am 15.08.2017 in Bußgeld

Wer innerorts oder außerorts geblitzt wird, wird vergleichsweise schnell mit einem Bußgeld, Fahrverbot oder Punkten in Flensburg konfrontiert. Wie drastisch die Strafe ausfällt, hängt nicht nur von der Höhe der [...]

Lesen
Rote Ampel überfahren - myRight hilft

Dr. Jan-Eike Andresen am 15.08.2017 in Bußgeld

Oft geht es sekundenschnell: Kurz vor dem Überfahren schaltet die Ampel von Gelb auf Rot, schon hat der rote Ampel Blitzer zugeschlagen. Dies kann sehr teuer werden. Denn nicht selten [...]

Lesen
Nach oben