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Magazin Bußgeld

Fahrverbot erhalten - myRight hilft.

Hamburg, den 31.07.2017


Ein Bussgeldbescheid oder ein Urteil des Amtsgerichts kann als Nebenfolge ein Fahrverbot haben. So wird dem Fahrzeugführer nicht nur ein Bussgeld verhängt, sondern untersagt, Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art im Straßenverkehr zu lenken. Dieses Fahrverbot kann zwischen ein und drei Monaten betragen, wobei sich dieses Zeitfenster aus dem Bussgeldbescheid ergibt. Grundsätzlich lässt sich ein Fahrverbot nur gegen den Fahrer verhängen, wenn dieser eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und deshalb ein Bussgeld gegen ihn festgesetzt wird. Aus diesem Grund sollten Betroffene erst einmal prüfen, ob sich die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit tatsächlich beweisen lässt. Andernfalls ist der Bussgeldbescheid rechtswidrig und Bussgeld sowie Fahrverbot hinfällig. Im Bussgeldbescheid kann die Behörde auch mit Punkten im Fahreignungsregister drohen, sollte ein Bussgeld von mindestens 60 Euro festgesetzt worden sein.

Bußgeld

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Ein Bussgeldbescheid oder ein Urteil des Amtsgerichts kann als Nebenfolge ein Fahrverbot haben. So wird dem Fahrzeugführer nicht nur ein Bussgeld verhängt, sondern untersagt, Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art im Straßenverkehr zu lenken. Dieses Fahrverbot kann zwischen ein und drei Monaten betragen, wobei sich dieses Zeitfenster aus dem Bussgeldbescheid ergibt. Grundsätzlich lässt sich ein Fahrverbot nur gegen den Fahrer verhängen, wenn dieser eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und deshalb ein Bussgeld gegen ihn festgesetzt wird.

Aus diesem Grund sollten Betroffene erst einmal prüfen, ob sich die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit tatsächlich beweisen lässt. Andernfalls ist der Bussgeldbescheid rechtswidrig und Bussgeld sowie Fahrverbot hinfällig. Im Bussgeldbescheid kann die Behörde auch mit Punkten im Fahreignungsregister drohen, sollte ein Bussgeld von mindestens 60 Euro festgesetzt worden sein.

Wo ist das Fahrverbot rechtlich geregelt?

Die rechtliche Grundlage für ein Fahrverbot, auf die auch im Bussgeldbescheid verwiesen wird, findet sich in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Hier wird zwischen zweierlei Fahrverboten unterschieden:
- Fahrverbot aufgrund grober oder beharrlicher Pflichtverletzung des Fahrzeugführers
- Fahrverbot wegen einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt Geregelt wird in Bussgeldverordnung sowie Bussgeldkatalog
- in welchen Fällen,
- unter welchen Voraussetzungen
- sowie in welcher Höhe ein Bussgeld festgesetzt
- und für welche Dauer ein Fahrverbot angeordnet werden soll.

Ebenso wie ein Bussgeld kann auch das Fahrverbot in Fällen verhängt werden, welche nicht im Bussgeldkatalog erwähnt werden.

Fahrverbot abwenden und Einspruch gegen Bussgeldbescheid einlegen

Ein Fahrverbot können Sie im Einzelfall abwenden, sofern Sie zunächst gegen den Bussgeldbescheid Einspruch einlegen. Denn nur weil Ihnen seitens der Behörde per Bussgeldbescheid ein Bussgeld sowie ein Fahrverbot auferlegt werden, bedeutet dies längst nicht, dass dies zu Recht erfolgt ist. Egal ob Sie geblitzt wurden oder einen Rotlichtverstoß begangen haben - in Wirklichkeit weist der Bussgeldbescheid in vielen Fällen mindestens einen Fehler auf. So geht der Automobilclub Deutschland (AvD) auf der Grundlage eigener Erhebungen davon aus, dass rund 80 Prozent der Bussgeldverfahren wegen zu hoher Geschwindigkeit fehlerhaft sind. So haben die Sachverständigen in rund 1.800 Fällen einen Fehler entdeckt. Ursächlich hierfür sind in erster Linie Ungereimtheiten bei den Messungen sowie unvollständige Messakten. Bei 5 Prozent waren die Mängel sogar derart gravierend, dass kein Bussgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen. So wurden etwa Autofahrer nur deshalb geblitzt, weil ihnen falsche Messwerte zugeordnet waren. Dies zeigt, dass ein Bussgeldbescheid oft aus juristischen sowie technischen Gründen angreifbar ist. Eins ist klar: Ist der Bussgeldbescheid ungültig, so müssen Sie auch kein Fahrverbot befürchten. Weil das Fahrverbot demnach auf falschen Annahmen beruhen kann, steht Ihnen das Recht zu, Einspruch gegen den Bussgeldbescheid einlegen zu können. Damit jedoch Bussgeld und Fahrverbot überhaupt ungültig werden können, muss der Einspruch fristgerecht erfolgen. Legen Sie nämlich gegen den Bussgeldbescheid zu spät Einspruch ein, sind Bussgeld und Fahrverbot nicht mehr abzuwenden. Die Ablauffrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bussgeldbescheid eingeht. Der Einspruch muss innerhalb dieser 14 Tage bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Unabhängig davon, ob Sie geblitzt wurden oder Ihnen eine Rotlichtmissachtung vorgeworfen wird: Die erste Einschätzung der Angelegenheit ist völlig kostenlos. Nehmen Sie somit ohne Kostenrisiko die fachkundigen Dienste eines Anwalts in Anspruch und wehren Sie sich erfolgreich gegen das drohende Fahrverbot.

Worin liegen die Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Wurden Sie geblitzt, macht es einen großen Unterschied, ob Ihnen mit dem Bussgeldbescheid ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis angedroht wird. Denn es ist nicht dasselbe. Ein Verbot kann bei ordnungsrechtlichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsregeln ausgesprochen werden, etwa wenn Sie bei erheblichem Tempo geblitzt werden. Dieses geht stets mit einem Bussgeldbescheid einher und ist auf eine Dauer von 1 bis 3 Monaten begrenzt. Dagegen ergeht bei einem Führerscheinentzug ein Bussgeldbescheid nur bei Straftaten im Straßenverkehr. Ist der Führerschein entzogen worden, muss die Fahrerlaubnis später erneut beantragt bzw. die Führerscheinprüfung neu abgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Mit einem Führerscheinentzug sollen deutlich schwerere Vergehen bestraft werden, als mit einem Fahrverbot.

Wann droht ein Fahrverbot wegen überhöhten Tempos?

Je nachdem, mit welcher Geschwindigkeit und wo Sie geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.

- Innerorts geblitzt

Werden Sie innerorts aufgrund einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h geblitzt, gibt es ein Bussgeld von 120 Euro und ein Fahrverbot von 1 Monat. Ab 51 km/h verdoppeln sich sowohl Bussgeld wie auch Fahrverbot. Bei mehr als 60 km/h sieht der Bussgeldkatalog ein Bussgeld von 440 Euro und ein Fahrverbot von 3 Monate vor.

- Außerorts geblitzt

Außerhalb geschlossener Ortschaften ergeht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h ein Fahrverbot von 1 Monat. Zusätzlich wird mit dem Bussgeldbescheid ein Bussgeld von 160 Euro erhoben. 2 Monate Fahrverbot und ein Bussgeld von 240 Euro sind es bei mehr als 50 km/h. Ab 61 km/h darf für 3 Monate kein Fahrzeug mehr geführt werden. Zusätzlich wird der Betroffene mit dem Bussgeldbescheid zur Zahlung von Bussgeld in Höhe von 440 Euro aufgefordert.

- Wurden Sie mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt und dies innerhalb von 12 Monaten zum wiederholten Mal? Dann müssen Sie als Wiederholungstäter bereits mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen.

Härtefall, Messfehler, Verjährung - Mit einem Anwalt erfolgreich Einspruch einlegen

Bei einem fehlerhaften Bussgeldbescheid kann ein Fahrverbot bei rechtzeitigem Einspruch verhindert werden. Doch woran ist zu erkennen, dass der Bussgeldbescheid Mängel aufweist? Sind Sie geblitzt worden, sollten Sie zunächst das Beweisbild anfordern. Nicht selten stellt sich heraus, dass dieses unscharf ist oder andere Fahrzeuge eine exakte Sicht verhindern. Prüfen Sie auch, ob der Bussgeldbescheid tatsächlich auf Ihren Namen ausgestellt und die Ordnungswidrigkeit genannt ist (z.B. geblitzt aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung von "XX km/h" an der "Straße XYZ"). Das Bussgeld ist ebenso zu nennen, wie das Fahrverbot als Nebenfolge. Ferner sind Sie über den Bussgeldbescheid darauf hinzuweisen, dass das Fahrverbot bei ausbleibendem Einspruch rechtskräftig wird. Sofern der Bussgeldbescheid nicht binnen drei Monaten seit Tathergang bei Ihnen eingeht, ist die Verjährungsfrist abgelaufen. In diesem Fall darf die Behörde kein Bussgeld verlangen und kein Fahrverbot durchsetzen. Ein versierter Verkehrsanwalt kennt darüber hinaus einige weitere Tricks. Er kann die Akten anfordern und so Unstimmigkeiten hinsichtlich des Messverfahrens feststellen. Er kann prüfen, ob mit einem lizensierten Messgerät geblitzt wurde, das Personal geschult war oder die Messdaten plausibel sind. Der Anwalt kann den Einspruch ggf. auch anhand des sogenannten Augenblickversagens begründen, wenn Sie bspw. aus leichter Fahrlässigkeit ein Verkehrsschild übersehen haben und geblitzt werden. Auch besondere Notlagen können die Behörden milde stimmen und den Einspruch so zum Erfolg führen. Immer wieder berufen sich Anwälte zudem erfolgreich auf einen Härtefall. Ein Härtefall kann dann vorliegen, wenn etwa mit dem Entzug der Fahrerlaubnis die Kündigung im Job droht und hierdurch die Existenzsicherung auf dem Spiel steht. In einem Fall hat das Oberlandesgericht Köln (Az.: III 1 RBs 152/13) einen Härtefall bestätigt, weil die Richter der Ansicht waren, dass die erstrebten Erziehungs- und Besinnungseffekte auch mit einem höheren Bussgeld erreicht werden können. Eine erste Einschätzung, ob in Ihrem Fall ein Härtefall vorliegt, erhalten Sie kostenlos über die Anwälte von myRight. Diese können sich auch für Sie einsetzen, das Fahrverbot in ein höheres Bussgeld umwandeln oder die Sperrfrist reduzieren zu lassen. Hier ist das Verhandlungsgeschick des Anwalts gefragt. Führt an dem Fahrverbot kein Weg vorbei, kann ggf. mit anwaltlicher Hilfe die Ableistung der Strafe auf einen zeitlichen günstigeren Moment (z.B. Urlaubszeit) verschoben werden.

Fazit: Fahrverbot nicht leichtfertig akzeptieren und Einspruch einlegen

Ein Fahrverbot stellt für viele ein einschneidendes Ereignis dar. In Anbetracht dessen, dass ein Bussgeldbescheid nicht selten gravierende Mängel aufweist, sollte ein Einspruch grundsätzlich in Erwägung gezogen werden. In vielen Fällen konnten erfahrene Anwälte das Fahrverbot abwenden, weil der Betroffene bspw. zu Unrecht geblitzt wurde oder ein Härtefall vorliegt. Nehmen Sie deshalb zumindest die Ersteinschätzung durch einen Anwalt in Anspruch und lassen Sie sich so kostenlos helfen.

Bußgeld

Jeder 2. Bescheid ist fehlerhaft. Die myRight-Anwälte prüfen - schnell, unverbindlich und kostenlos!

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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