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Magazin Bußgeld

20 km/h zu schnell gefahren - myRight hilft

Hamburg, den 15.08.2017


Wer innerorts zu schnell unterwegs ist, riskiert ein höheres Bußgeld als außerhalb geschlossener Ortschaften. Dies hat den Hintergrund, dass innerhalb geschlossener Ortschaften angesichts der höheren Verkehrsdichte das Risiko eines Unfalls höher ist. Nur weil Sie 20 kmh zu schnell innerorts gefahren sind, müssen Sie zwar keine Punkte im Flensburger Zentralverkehrsregister oder gar ein Fahrverbot befürchten. Für diesen Fall sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro vor. Erst wer ab 21 km/h innerorts zu schnell gefahren ist, fährt sozusagen in die Punkte und ab 31 km/h in ein Fahrverbot.

Bußgeld

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20km/h zu schnell gefahren - Alles Wichtige im Überblick

- Ein Bußgeld von 25 Euro droht demjenigen, der innerorts 20 km/h zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde
- Bußgeldbescheid aufgrund formeller und technischer Fehler ist rechtswidrig
- Mit einem Einspruch Bußgeld erfolgreich abwehren
- Innerorts zu schnell gefahren - myRight bietet kostenfreie Ersteinschätzung

Sie sollen innerorts 20 km/h zu schnell gefahren sein? Diesen Vorwurf erheben die Behörden oft und erlassen anschließend einen Bußgeldbescheid, mit dem sie ein hohes Bußgeld fordern. Doch oft liegen hier Fehler vor, die den Bescheid rechtswidrig machen.

Innerorts 20 km/h zu schnell gefahren - Welche Strafe droht?

Wer innerorts zu schnell gefahren ist, riskiert ein höheres Bußgeld als außerhalb geschlossener Ortschaften. Dies hat den Hintergrund, dass innerhalb geschlossener Ortschaften angesichts der höheren Verkehrsdichte das Risiko eines Unfalls höher ist. Nur weil Sie innerorts 20 km/h zu schnell gefahren sind, müssen Sie zwar keine Punkte im Flensburger Zentralverkehrsregister oder gar ein Fahrverbot befürchten. Für diesen Fall sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro vor. Erst wer ab 21 km/h innerorts zu schnell gefahren ist, fährt sozusagen in die Punkte und ab 31 km/h in ein Fahrverbot. Viele Fahranfänger während der Probezeit befürchten, ihren Führerschein abgeben zu müssen. Dem ist jedoch nicht so. Zwar können Geschwindigkeitsübertretungen unter die strengen A-Verstöße fallen und ein Fahrverbot sowie eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge haben, sofern sich drei solcher Verstöße summieren. Wenn Sie jedoch innerorts zu schnell fahren, wird Ihnen lediglich dann ein A-Verstoß zur Last gelegt, wenn Sie das Tempolimit um mehr als 20 km/h überschritten haben. Wenn Sie übrigens in einer 30-Zone innerorts zu schnell gefahren sind, hat dies keine strengeren Strafen zur Folge.

Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung oft haltlos

Sie erheben Zweifel daran, tatsächlich 20 kmh zu schnell innerorts gefahren zu sein? Diese Zweifel hegen jedes Jahr zahlreiche Autofahrer und dies zu Recht. Denn wie zahlreiche Untersuchungen ergeben haben, lassen viele Geschwindigkeitsmessungen sehr zu wünschen übrig. So wird in den Medien immer wieder von fehlerhaften Messungen, ungeschultes Personal, defekten Messgeräten oder unklaren Beweisbildern berichtet. Hinzu kommen oft formelle Fehler. Experten gehen davon aus, dass etwa 85 Prozent der ergangenen Bußgeldbescheide rechtswidrig sind. Nicht selten wirft die Behörde dem Autofahrer vor, innerorts mehr als 20 km/h zu schnell gefahren zu sein, obwohl es tatsächlich exakt 20 km/h oder weniger waren. Leider begehen die Messbeamten in solchen Fällen oft den Fehler, keinen oder keinen ausreichenden Sicherheitsabschlag zu berechnen. Bei Messung durch eine stationäre Anlage sollte dieser mindestens 3 Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit betragen. Versagt die Messanlage, kann Ihnen per Bußgeldbescheid vorgeworfen werden, über 20 km/h zu schnell gefahren zu sein, obwohl dies gar nicht zutrifft. In diesem Fall darf das erhobene Bußgeld auch nicht mehr als 25 Euro betragen.

Anwalt für Verkehrsrecht hilft bei 20km/h zu schnell gefahren

Wird ein Bußgeld erhoben, weil Sie angeblich innerorts 20km/h zu schnell gefahren sind, sollten Sie dieses nicht zu vorschnell bezahlen. Angesichts der Vielzahl an Fehlern, die einem Bußgeldbescheid anhaften können, lohnt oft ein Einspruch. Diesen müssen Sie nach Erhalt des Bescheids im Briefkasten innerhalb von zwei Wochen erheben. Andernfalls können Sie sich gegen den Vorwurf, mehr als 20 km/h zu schnell gefahren zu sein, nicht mehr wehren. Halten Sie hingegen die Frist ein und erweist sich der Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit als rechtswidrig, müssen Sie kein Bußgeld entrichten. Professionelle Hilfe erhalten Sie bei myRight. Die versierten Verkehrsanwälte wissen, wo Fehler lauern und können zudem Einsicht in Messakten, -protokolle etc. nehmen. Eine Ersteinschätzung ist für Sie zudem völlig unverbindlich und kostenlos.

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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