Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update

Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update
Magazin Header

Magazin Autounfall

Wozu dient ein Unfallbericht?

Hamburg, den 15.08.2017


Ein Autounfall ist ein einschneidendes Ereignis: Der Schock sitzt oftmals tief und die Schuldzuweisung an den Unfallgegner kommt wie automatisch über die Lippen. Keiner möchte den Verkehrsunfall verursacht haben: Es gilt dennoch, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Autounfall

Unfallschutz mit myRight Vertragsanwälten. Nicht auf Schäden sitzenbleiben

Ein Autounfall ist ein einschneidendes Ereignis: Der Schock sitzt oftmals tief und die Schuldzuweisung an den Unfallgegner kommt wie automatisch über die Lippen. Keiner möchte den Verkehrsunfall verursacht haben: Es gilt dennoch, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wer einen Unfallbericht ausfüllt, sollte rationale und überlegte Angaben machen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein Rechtsstreit ist immer mit Risiken und oftmals auch mit Kosten für Sachverständige und Gutachter verbunden. Der Unfallbericht sollte idealerweise gemeinschaftlich von allen Unfallbeteiligten ausgefüllt werden. Wenn sich die Parteien nicht einig sind, sollte die Polizei eingeschaltet bzw. deren Unfallprotokoll angefordert werden. Der Unfallbericht dient als Information für die Versicherung und wird auch als Schadensmeldung bezeichnet. Die darin gehaltenen Daten fließen unter anderem in die offizielle Unfallstatistik ein. Die darauf basierenden Erkenntnisse werden genutzt, um die allgemeine Sicherheit auf deutschen Straßen zu verbessern.

Das richtige Vorgehen

Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur solche Schäden, die ihr Versicherungsnehmer herbeigeführt hat. Schäden, die der Unfallgegner selbst verursacht hat, übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht. Etwas anderes gilt bei der Vollkaskoversicherung: Diese zahlt auch Reparaturen am Wagen, die nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, sollte zunächst die Reaktion des Unfallverursachers abwarten. Der Inhalt des Unfallberichtes ist dafür ausschlaggebend, ob die Versicherung den Unfallschaden übernimmt. Der Bericht wird bei einer späteren gerichtlichen Verhandlung als Beweismittel genutzt. Daher ist es extrem wichtig, diesen sorgfältig und überlegt zu verfassen. Es gibt viele Versicherungsnehmer, die sich durch unüberlegte Äußerungen in ihrem Unfallbericht selbst belastet haben.

Der Unfallbericht der Polizei

Bei schweren Unfällen sollte stets die Polizei hinzugezogen werden. Wenn der Verkehrsfluss behindert ist oder ein Personenschaden vorliegt, ist dies zwingend. In einer solchen Situation fertigt die Polizei einen Verkehrsunfallbericht. Dabei werden Fotos geschossen und Skizzen des Unfallortes angefertigt. Polizeiliche Unfallberichte bieten den Vorteil, dass die Anwesenden zumeist sehr kooperativ sind. Daher sollte die Polizei bei Unfällen hinzugezogen werden, bei denen der Unfallgegner das gemeinsame Ausfüllen des Unfallberichtes verweigert.

Die fünf W-Fragen

Beim Ausfüllen eines Unfallberichtes sollten die fünf W-Fragen beantwortet werden: "Wer, wann, wo, was, wie". Der Unfallbericht sollte die Personalien der betroffenen Fahrzeugführer enthalten. Es ist wichtig, die Daten von Passanten einzutragen, die den Unfall beobachtet haben. Der Bericht sollte auch Kennzeichen, Versicherungsdaten und Fahrzeugart der Unfallfahrzeuge beinhalten. Der Unfallort sollte möglichst präzise beschrieben werden: Dazu gehören unter anderem die Witterungs- und Verkehrsverhältnisse vor Ort. Skizzen und Fotos vom Unfallort eignen sich als spätere Beweismittel. Die "Wie"-Frage bezieht sich auf die Fahrtrichtungen der Beteiligten und den Ort des Unfalls. Wenn der Unfallgegner unkooperativ ist, kann der Zentralanruf der Autoversicherer gewählt werden - über diesen kann der Halter des betreffenden Fahrzeuges ermittelt werden. Schuldzuweisungen gehören nicht in einen Unfallbericht: Diese kommen einem Schuldanerkenntnis gleich, das vor Gericht zumindest als Indiz gegen den Betroffenen verwendet werden kann.

Der europäische Unfallbericht

Wenn sich ein Verkehrsunfall mit einem Ausländer oder im EU-Ausland ereignet hat, empfiehlt sich das Ausfüllen eines europäischen Unfallberichtes. Der europäische Unfallbericht ist in mehreren Sprachen erhältlich und als gleich gestalteter Vordruck aufgebaut. Der Unfallbericht kann daher mit anderen Unfallbeteiligten ohne Wörterbuch ausgefüllt werden.

Bild: © eyetronic – stock.adobe.com

Autounfall

Unfallschutz mit myRight Vertragsanwälten. Nicht auf Schäden sitzenbleiben

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

Ähnliche Beiträge

Unfall und die Versicherung zahlt nicht?

Dr. Jan-Eike Andresen am 15.08.2017 in Autounfall

Unfall und die Versicherung zahlt nicht? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Unfallschadensregulierung zu beschleunigen. Nach einem Verkehrsunfall kann sich das Einschalten eines Rechtsanwalts lohnen. Viele Versicherungen versuchen die Schadensregulierung [...]

Lesen
Unfall: Schmerzensgeld einfordern

Dr. Jan-Eike Andresen am 15.08.2017 in Autounfall

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Schmerzensgeld einfordern. Dieses dient zum Ausgleich immaterieller Schäden, d.h. solchen, die nicht vermögensrechtlich sind. Wer bei einem Unfall [...]

Lesen
Kfz Gutachter: Was ist zu beachten?

Dr. Jan-Eike Andresen am 15.08.2017 in Autounfall

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, muss für die beteiligten Versicherungen den Schaden an seinem Fahrzeug schätzen lassen. Dafür kann ein Kostenvoranschlag eingeholt oder ein Gutachter beauftragt werden. Wer unverschuldet [...]

Lesen
Nutzungsausfall: Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Dr. Jan-Eike Andresen am 15.08.2017 in Autounfall

Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und können Ihr Auto nicht mehr benutzen? Den damit verbundenen Nutzungsausfall können Sie geltend machen. Wenn Sie einige Besonderheiten beachten, umgehen Sie typische [...]

Lesen
Nach oben