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Magazin Autounfall

Unfall: Schmerzensgeld einfordern

Hamburg, den 15.08.2017


Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Schmerzensgeld einfordern. Dieses dient zum Ausgleich immaterieller Schäden, d.h. solchen, die nicht vermögensrechtlich sind. Wer bei einem Unfall Schmerzensgeld einfordert, muss kein gebrochenes Bein haben. Seelische Belastungen reichen für die Zahlung von Schmerzensgeld bereits vollkommen aus. Schäden an der Psyche oder dem Körper sind äußerst schwierig zu bemessen - denn diese basieren größtenteils auf subjektiven Empfindungen. Aus diesen Gründen sind Schmerzensgeld-Prozesse oftmals sehr langwierig und kostenintensiv. Rechtliche Grundlage für die Zahlung von Schmerzensgeld Der Schmerzensgeldanspruch ist insbesondere in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.

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Unfallschutz mit myRight Vertragsanwälten. Nicht auf Schäden sitzenbleiben

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Schmerzensgeld einfordern. Dieses dient zum Ausgleich immaterieller Schäden, d.h. solchen, die nicht vermögensrechtlich sind. Wer bei einem Unfall Schmerzensgeld einfordert, muss kein gebrochenes Bein haben. Seelische Belastungen reichen für die Zahlung von Schmerzensgeld bereits vollkommen aus. Schäden an der Psyche oder dem Körper sind äußerst schwierig zu bemessen - denn diese basieren größtenteils auf subjektiven Empfindungen. Aus diesen Gründen sind Schmerzensgeld-Prozesse oftmals sehr langwierig und kostenintensiv.

Rechtliche Grundlage für die Zahlung von Schmerzensgeld

Der Schmerzensgeldanspruch ist insbesondere in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, fordert das Schmerzensgeld hingegen nach § 11 Straßenverkehrsgesetz ein. Wer bei einem Autounfall Schmerzensgeld geltend machen möchte, muss vor Gericht darlegen, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Die Höhe eines Schmerzensgeld hängt insbesondere davon ab, in welcher Art und Weise die Gegenpartei den Unfall verursacht hat. Es gibt kein pauschalisiertes Schmerzensgeld, sondern eine Entschädigungszahlung, deren Höhe sich nach dem Einzelfall richtet. Dabei sind die Vermögensverhältnisse des Geschädigten, Folgeschäden, die Schmerzintensität und die Behandlungsform von ausschlaggebender Bedeutung. Das Verhalten des "Täters" kann Grundlage für eine deutlich erhöhte Zahlung von Schmerzensgeld sein, das auch eine Genugtuungsfunktion beinhaltet.

Unfall: Schmerzensgeld nur bei genügend Beweisen

Die Beweislast für den Unfallhergang und das Vorliegen von Schmerzen liegt immer beim Unfallopfer. Dieses muss nachweisen, welche Art von Schmerzen vorliegen und wie diese verursacht wurden. In den meisten Prozessen wird ein Sachverständiger als Beweismittel eingesetzt. Dieser rekonstruiert den Unfallhergang durch ein Gutachten.

Die Funktion von Schmerzensgeld

Wer bei einem Unfall Schmerzensgeld einfordert, betrachtet dieses als einen Ausgleich für erlittene Schäden. Die Zahlung von Geld soll die Beeinträchtigung der Gesundheit aufwiegen. Dabei werden unter anderem Sorgen und Ängste einbezogen. In vielen Situationen ist nicht die körperliche Verletzung an sich schwerwiegend, sondern die damit verbundenen psychischen und seelischen Belastungen. Da diese nur schwer bemessen werden können, wird in vielen Situationen ein Sachverständiger hinzugezogen. Wer nach einem Unfall Schmerzensgeld einfordert, muss sich oftmals mit einer vergleichsweise geringen Entschädigung abfinden. Ein realer Ausgleich ist in vielen Situationen überhaupt nicht möglich. Insbesondere, wenn das Unfallopfer Depressionen bekommt oder querschnittsgelähmt ist. Reine Bagatellschäden wie vertane Freizeit und HWS-Verletzungen 1. Grades werden nicht berücksichtigt. Wer bei einem Unfall Schmerzensgeld einfordert, kann dies nicht bei Rentenneurosen machen. Diese entstehen, wenn Unfallbeteiligte das Geschehen nicht verarbeiten können und infolge dessen auf eine Rente angewiesen sind. Es gilt der Grundsatz, dass Unfälle zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.

Unfall: Schmerzensgeld einfordern

Wer bei einem Unfall Schmerzensgeld erhält, soll einen Ausgleich für seine erlittenen Schäden bekommen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab, die ein juristischer Laie nicht genau einschätzen kann. Insbesondere müssen Fragen der Beweislast, eine fahrlässige bzw. grob fahrlässige Herbeiführung des Verkehrsunfalles und die Intensität der Schmerzen geklärt werden. Dafür sind umfassende juristische Kenntnisse und oftmals auch Sachverständige notwendig. Wer nach einem Unfall Schmerzensgeld einfordern möchte, kommt oftmals nicht an einem gerichtlichen Prozess vorbei. Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite möchte naturgemäß Geld einsparen und verweigert eine Zahlung in vielen Situationen grundlos. Bei myRight können Sie eine erste Einschätzung bekommen, ob Ihnen bei einem Unfall Schmerzensgeld zusteht.

Bild: © Jimmy R – stock.adobe.com

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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