Hamburg, den 15.08.2017
Wenn Sie bei einem Autounfall verletzt wurden, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu. Selbstverständlich erhalten Sie dieses nur dann, wenn Sie den Autounfall nicht zu verschulden haben. Denken Sie daran, dass die Schmerzensgelder in Deutschland nicht mit denen in den USA vergleichbar sind, wo mitunter auch mal Millionensummen gezahlt werden. In Deutschland bekommen Sie für gebrochene Knochen höchstens einige tausend Euro. In welcher Höhe Ihnen im Einzelfall ein Schmerzensgeld gewährt wird, hängt vom Unfallgeschehen ab. Es gibt Schmerzensgeldtabellen, in denen Urteile verschiedener Gerichte gesammelt sind.
Autounfall
Unfallschutz mit myRight Vertragsanwälten. Nicht auf Schäden sitzenbleiben
Wenn Sie bei einem Autounfall verletzt wurden, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu. Selbstverständlich erhalten Sie dieses nur dann, wenn Sie den Autounfall nicht zu verschulden haben. Denken Sie daran, dass die Schmerzensgelder in Deutschland nicht mit denen in den USA vergleichbar sind, wo mitunter auch mal Millionensummen gezahlt werden. In Deutschland bekommen Sie für gebrochene Knochen höchstens einige tausend Euro. In welcher Höhe Ihnen im Einzelfall ein Schmerzensgeld gewährt wird, hängt vom Unfallgeschehen ab. Es gibt Schmerzensgeldtabellen, in denen Urteile verschiedener Gerichte gesammelt sind. Wenn Sie dort einen ähnlichen Fall finden, können Sie sich daran orientieren. Das Schmerzensgeld muss nicht der Unfallgegner zahlen, sondern dessen Haftpflichtversicherung. Und diese möchte ihre Kosten so gering wie möglich halten. Deshalb wird die Auszahlung von Schmerzensgeld oftmals verweigert oder so lange verschleppt, bis Versicherungsnehmer keine Lust mehr haben, dieses einzufordern. Bleiben Sie hartnäckig und schalten Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt ein. Lesen Sie auch, was zu tun ist, wenn die Versicherung kein Schmerzensgeld zahlt.
Schmerzensgeld einfordern - mit oder ohne Rechtsanwalt?
Wenn der Unfallgegner oder dessen Versicherung die Zahlung von Schmerzensgeld endgültig und ernsthaft verweigert, befinden sich diese in Verzug. Dann können Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Die damit verbundenen Kosten müssen von der gegnerischen Partei getragen werden - falls Sie den Rechtsstreit gewinnen. Die gegnerische Versicherung wird oftmals behaupten, dass Ihre Verletzungen schon vor dem Unfall bestanden hätten. Oder, dass Sie unter Vorerkrankungen leiden, die die Verletzung begünstigt haben. Deshalb ist es von Vorteil, wenn Sie das Zustandekommen Ihrer Verletzung nachvollziehbar beweisen können. Unfallopfer sollten nach einem Unfall unverzüglich einen Arzt aufsuchen und ihre Verletzungen dokumentieren lassen. Das ärztliche Attest dient im gerichtlichen Prozess als Beweismittel. Ebenso wie der Arzt selbst: Dafür müssen Sie ihn aber von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, kann diesen mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung beauftragen. Rechtsanwälte können gut einschätzen, ob sich ein Vorgehen gegen die gegnerische Versicherung lohnt.
Schmerzensgeld - welche Höhe ist angemessen?
Die Höhe eines Schmerzensgeldanspruches richtet sich nach dem Einzelfall. Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben in Schmerzensgeldtabellen. Diese dienen nur als ungefähre Richtwerte. Sobald der Unfallhergang minimal vom dortigen Sachverhalt abweicht, kann die Höhe des Schmerzensgeldes aber schon komplett anders ausfallen. Bei leichteren Körperverletzungen wird das Unrecht durch ein Schmerzensgeld in Höhe von 50 Euro ausgeglichen. Knochenbrüche schlagen bereits mit mehreren tausend Euro zu Buche. Schwere Verletzungen mit Folgeschäden können zu einem sechsstelligen Schmerzensgeld führen. Beispielsweise Verbrennungen, die den Körper entstellen. Je stärker die Verletzungen, Beeinträchtigungen und Folgeschäden sind, desto höher ist der zugesprochene Geldbetrag. Dauerschäden, die nicht verheilen, können zu ganz immensen Ausgleichszahlungen führen. Diese haben eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion und werden unter anderem für psychische Beeinträchtigungen gezahlt.
Rechtsanwalt einschalten und Schätzung vornehmen
Ein Rechtsanwalt kann ungefähr einschätzen, wie hoch das Schmerzensgeld vor Gericht ausfallen wird. Dies ist aber weiterhin eine reine Schätzung, die nicht das Ergebnis eines Gerichtsprozesses vorwegnimmt. Bevor überhaupt eine Kompensationszahlung geleistet wird, muss die Schuldfrage geklärt werden. Dabei ist nicht Ihre Sicht auf den Verkehrsunfall maßgeblich, sondern dasjenige, was dem Richter durch Zeugen und andere Beweismittel vermittelt wird.