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Magazin Autounfall

Der Auffahrunfall - ein Klassiker des Verkehrsrechts

Hamburg, den 15.08.2017


Auffahrunfälle sind die absoluten Klassiker des Verkehrsrechts. Wer im Feierabendverkehr nur eine Sekunde lang nicht aufpasst, kann in Bruchteilen einer Sekunde auf der Stoßstange seines Vordermannes landen. Es reicht bereits aus, für kurze Zeit von einem Werbeschild abgelenkt zu sein. Der Schaden ist zumeist erträglich, aber dennoch ärgerlich. In vielen Situationen ist noch nicht einmal der Hintermann in Schuld, sondern der vordere Fahrer. Es reicht bereits aus, wenn der Vordermann unnötig stark abbremst oder in einem Verkehrskreisel ungünstig abbiegt. Das richtige Vorgehen nach einem Auffahrunfall

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Auffahrunfälle sind die absoluten Klassiker des Verkehrsrechts. Wer im Feierabendverkehr nur eine Sekunde lang nicht aufpasst, kann in Bruchteilen einer Sekunde auf der Stoßstange seines Vordermannes landen. Es reicht bereits aus, für kurze Zeit von einem Werbeschild abgelenkt zu sein. Der Schaden ist zumeist erträglich, aber dennoch ärgerlich. In vielen Situationen ist noch nicht einmal der Hintermann in Schuld, sondern der vordere Fahrer. Es reicht bereits aus, wenn der Vordermann unnötig stark abbremst oder in einem Verkehrskreisel ungünstig abbiegt.

Das richtige Vorgehen nach einem Auffahrunfall

Wer in einen Auffahrunfall verwickelt ist, sollte die Unfallfahrzeuge von der Fahrbahn nehmen und auf einem Parkplatz abstellen. Hier können die Unfallbeteiligten ihre Adressdaten austauschen. Es ist nicht notwendig, die Polizei bei jedem Auffahrunfall einzuschalten. Dies ist nur dann zu empfehlen, wenn es zu erheblichen Personen- oder Blechschäden gekommen ist oder Streitigkeiten auftreten. In solchen Situationen sollte ein Notruf abgesetzt werden. Die Unfallstelle sollte so gut wie möglich dokumentiert werden. Dazu empfiehlt sich die Anfertigung von Fotografien. Diese sollten sowohl die Unfallstelle als auch die Unfallfahrzeuge abbilden. Wer eine Unfallstelle verlässt, ohne eine Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, macht sich gemäß § 142 Strafgesetzbuch wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort strafbar. In einem solchen Fall sollte man sich umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle melden.

Die Schuldfrage beim Auffahrunfall

Wenn bei einem Auffahrunfall Unstimmigkeiten auftreten, sollte die Polizei unbedingt kontaktiert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn das Gegenüber sichtlich alkoholisiert oder die Schuldfrage ungeklärt ist. Die Polizei kann dann einen Alkoholtest durchführen oder die Unfallstelle nach Beweisen absuchen. Viele Personen denken, dass der Grundsatz gilt: "Wer auffährt, ist immer in Schuld". Dies ist aber nur bedingt richtig. Den Hintermann trifft sehr oft eine Schuld, da er bei ausreichendem Sicherheitsabstand zum Vordermann rechtzeitig hätte bremsen können. Wenn der Vordermann rückwärts fährt oder unnötigerweise abbremst, ist diese Vermutung aber schon nicht mehr anwendbar. Diese ist als reiner Anscheinsbeweis zu werten und daher widerlegbar. Wer den Anscheinsbeweis widerlegen möchte, profitiert von einer Unfallaufnahme durch die Polizei. Diese kann Beweise sichern, die zur Klärung der Schuldfrage dienen. Einfache Weisheiten wie "Wer auffährt, ist schuldig" werden dem komplexen und umfangreichen Verkehrsrecht nicht gerecht. Solche Annahmen können bei einem Auffahrunfall höchstens als grobe Orientierung dienen, aber keinesfalls als allgemeingültige Lösung. Die damit verbundene Art der Beweisführung basiert auf Erfahrungswerten, die in § 4 Straßenverkehrsordnung festgehalten sind:

"Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."

Der Gesetzestext besagt auch, dass niemand ohne zwingenden Grund stark bremsen darf. Damit lässt das Gesetz den Beweis zu, dass auch der Vordermann den Auffahrunfall schuldhaft herbeigeführt haben könnte. Das wichtigste Beweismittel bei einem Auffahrunfall sind Zeugen. Umstehende Passanten sollten deshalb nach einem Unfall möglichst schnell angesprochen und befragt werden. Viele Passanten sind gerne bereit vor Gericht auszusagen und den Unfallhergang zu schildern.

Auffahrunfall mit myRight lösen

Wenn Sie in einen Auffahrunfall verwickelt waren, erhalten Sie bei den myRight-Verkehrsrechtsanwälten eine erste Einschätzung, ob sich ein Vorgehen gegen den Unfallgegner lohnt.

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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