Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update

Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update
Magazin Header

Magazin Abgasskandal

VW verklagen: So werden Sie nach dem Fahrverbote-Urteil vom Verlierer zum Gewinner

Hamburg, den 01.03.2018


Drei großer Verlierer hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Betroffenen des Abgasskandals stehen aber auf einmal sogar etwas besser da als vorher. Sie haben valide Ansprüche, wenn sie VW verklagen – vor allem, wenn Sie einen Betrugsdiesel von VW besitzen.

Abgasskandal

Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

Drei großer Verlierer hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Betroffenen im Abgasskandal stehen aber auf einmal sogar etwas besser da als vorher. Sie haben valide Ansprüche, wenn sie VW verklagen – vor allem, wenn Sie einen Betrugsdiesel von VW besitzen.

Der Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag Dieselfahrverbote für zulässig erklärt, wenn es keine andere geeignete Maßnahme zur Luftreinhaltung gibt. Doch weil die Luftverschmutzung in vielen Städten schon heute nicht in den Griff zu bekommen ist, führt an Dieselfahrverboten kein Weg vorbei. Egal ob Stuttgart, Hamburg oder Düsseldorf– in den meisten großen Städten wird die Welt für Autofahrer sehr bald eine völlig andere sein. Vor allem drei Gruppen trifft das Urteil.

Die drei Verlierer des Urteils

1. Die Dieselfahrer

Niemand hat am Dienstag so viel verloren wie die Dieselfahrer. Ab sofort können Kommunen Dieselfahrverbote für Dieselautos mit der Schadstoffklasse Euro 4 und älter verhängen, ab 2019 sind dann auch Dieselautos der Schadstoffklasse Euro 5 erfasst. Zur Schadstoffklasse Euro 6 hat das Bundesverwaltungsgericht sich nicht geäußert – theoretisch könnten sogar diese Fahrzeuge im weiteren Verlauf aus dem Verkehr gezogen werden.

Selbst wenn die Fahrverbote nur befristet oder räumlich beschränkt kämen: Am Makel des Diesels ändert dies nichts mehr. Es ist ab heute das Auto, das gerade keine unbeschränkte Mobilität mehr bietet. Die Preisstabilität ist dahin, vielleicht wird man den Diesel gar überhaupt nicht mehr los. Milliarden Werte sind verloren.

2. Die Autoindustrie

Verzockt hat sich auch die Autoindustrie. Egal ob Abgasskandale, verbotene Preisabsprachen oder Mogeleien bei Verbrauchswerten – stets hat sich die Autoindustrie irgendwie retten können, meist dank willfähriger politischer Unterstützung. Nun aber ist mit den Dieselfahrverboten etwas geschehen, was augenscheinlich selbst die Autoindustrie nicht für möglich gehalten hat. Ein kompletter Markt bricht weg, neue Märkte wie E-Mobilität wurden verschlafen.

3. Die Bundesregierung

Auch die Bundesregierung hat verloren – das Vertrauen der Menschen in ihre politischen Fähigkeiten. Denn die Dieselfahrverbote sind weder überraschend gekommen noch ein gottgegebener Schicksalsschlag. Sie sind das Ergebnis einer konsequenten Rechtsanwendung. Recht, dass spätestens seit 2010 systematisch und dauerhaft durch Grenzwertüberschreitungen in Kenntnis eines ganzen Staatsapparates gebrochen wurde. Die Bundesregierung hätte die Blaue Plakette einführen oder die Industrie zu entschlossenerem Handeln zwingen können. In den letzten acht Jahren wäre vieles möglich gewesen. Passiert ist – nichts

Aber es gibt 2,6 Millionen Gewinner im Abgasskandal

Eine glückliche Ausnahme bilden ausgerechnet die Betroffenen des VW-Abgasskandals, die ab heute besser dastehen denn je. Sie erinnern sich an diesen kleinen „Betriebsunfall“ bei VW, die der Konzern nur als die „Dieselthematik“ bezeichnet? Dabei wurden die Eigentümer von 2,6 Millionen Autos der Marken VW, Audi, Seat, Skodaund Porschein Deutschland durch eine Schummelsoftware mutmaßlich betrogen.

Erst hieß es von VW, es gäbe für diese Menschen keinen Schadensersatz, denn „wir sind nicht in Amerika“. Und als die Gerichte begannen, im Sinne der Kunden zu entscheiden, hieß es plötzlich, die Kunden hätten doch gar keinen Schaden. Schließlich würde ein innerhalb von wenigen Wochen ausgetüfteltes Software-Update vollbringen, wozu die VW-Ingenieure über Jahre nicht in der Lage waren und die Fahrzeuge in saubere Diesel verwandeln.

VW verklagen macht Schadensersatz möglich

Diese dünne Verteidigungslinie ist heute kollabiert, denn der Schaden ist dank der Dieselfahrverbote ganz offensichtlich da. Damit ist der Weg frei für den VW Schadensersatz im Abgasskandal. Sie können Volkswagen verklagen (mehr Informationen unter VW Dieselskandal).

Schadensersatz bedeutet nach der Rechtsprechung, dass der Kauf des Autos als Schaden rückabzuwickeln ist. Die Betroffenen bekommen den Kaufpreis erstattet und geben den Schummeldiesel zurück, mit dem sie ab heute ohnehin nur noch eingeschränkt fahren können.

Bald läuft die Frist ab

Nach einer Datenerhebung bei myRight kann jeder Betroffene des VW-Abgasskandals im Schnitt etwa 21.590 EUR zurückfordern. Aber wie bei jedem Lottogewinn gilt: Man muss sein Glück auch einfordern, sonst verfällt es! Verjährung heißt das Stichwort.

Wer Sorgen hat, dass es zu teuer oder zu aufwendig sein könnte, gegen einen großen Konzern sein Recht durchzusetzen, kann sich auf unserer Webseite anmelden. Wir prüfen kostenfrei, ob Ansprüche bestehen und helfen Ihnen ohne großen Aufwand, egal, ob Sie als Teil der Sammelklage Ansprüche anmelden oder mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung ein Einzelverfahren führen möchten.

Bild: © EdNurg – stock.adobe.com

Abgasskandal

Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

Ähnliche Beiträge

Nach oben