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Magazin Abgasskandal

VW Golf VII – Abgasskandal setzt sich bei Fahrzeugen mit Dieselmotor EA 288 fort

Hamburg, den 29.10.2021


Wer dachte, der VW-Abgasskandal betrifft nur Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, sieht sich getäuscht. VW hat auch beim Nachfolgemotor des Typs EA 288 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Der Motor wird in Dieselahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt – somit auch beim VW Golf VII.

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Gerade beim beliebten VW Golf VII wird deutlich, dass sich die Abgasmanipulationen offenbar fortgesetzt haben. Einen verpflichtenden Rückruf für den VW Golf VII durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gibt es bislang zwar noch nicht. Allerdings bot VW unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf an.

Rückruf unter Code 23X4

Wie VW in dem Schreiben an die betroffenen Fahrzeughalter mitteilt, soll durch ein Software-Update des Motorsteuergerätes eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen erreicht werden. Hintergrund ist laut der Mitteilung, dass sich die Leistung des NOx-Speicherkatalysators mit zunehmenden Alterungsprozess verschlechtern und der Emissionsausstoß dadurch steigen könnte. Das soll durch das Update verhindert werden.

Von einer unzulässigen Anschalteinrichtung ist in dem freiwilligen Rückruf natürlich keine Rede. Möglicherweise sollte eine illegale Funktion aber gerade durch den freiwilligen Rückruf verschleiert werden, bevor ein verpflichtender Rückruf des KBA daraus wird. Auch andere Hersteller haben schon versucht, durch freiwillige Service-Maßnahmen einen verpflichtenden Rückruf zu umgehen oder zumindest klein zu halten. 

VW vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass es bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 keine Abgaswerte manipuliert wurden und verweist darauf, dass es auch keinen Rückruf des KBA wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gibt. Allerdings ist ein fehlender Rückruf der Behörde kein Beweis dafür, dass bei der Abgasreinigung alles mit rechten Dingen zugeht, wie verschiedene Gerichte schon häufig klargestellt haben.

OLG Naumburg verurteilt VW bei Golf 7

Auch beim VW Golf VII mit dem Dieselmotor EA 288 haben unterschiedliche Gerichte bereits entschieden, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW Schadenersatz leisten muss. Besonders bemerkenswert ist dabei ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. April 2021 (Az.: 8 U 68/20). Das OLG hat VW bei einem Golf VII mit dem Motor EA 288 und NOx-Speicherkatalysator zu Schadenersatz verurteilt.

Laut dem Gericht verfügt das Fahrzeug über eine Prüfstandserkennung. Dadurch werde die Abgasnachbehandlung entsprechend gesteuert und der Speicherkatalysator kurz vor der Messung entleert, um bessere Abgaswerte aufzuweisen. Bei einer solchen Funktion handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, stellte das OLG Naumburg deutlich. Weitere Rechtsprechungen unter Dieselskandal Urteile

Darüber hinaus haben auch diverse Landgerichte VW zu Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen beim VW Golf 7 verurteilt. So hat das Landgericht Duisburg bereits mit Urteil vom 30.10.2018 entschieden, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz bei einem VW Golf VII 1,6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 leisten muss (Az.: 1 O 231/18). Das Auto verfüge sowohl über eine Prüfstandserkennung als auch über eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Gute Chancen auf Schadenersatz

Vergleichbare Urteile zum VW Golf VII haben u.a. auch das Landgericht Regensburg (Urteil vom 19.03.2020, Az.: 73 O 1181/19), das LG Hanau (Urteil vom 10.07.2020, Az.: M4 O 333/19), das LG Düsseldorf (Urteil vom 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18), das LG Darmstadt (Urteil vom 24.11.2020, Az.: 9 O 305/18), das LG Freiburg (Urteil vom 05.03.2021, Az.: 6 O 224/20), das LG Itzehoe (Urteil vom 24.06.2021, Az.: 6 O 281/20) oder das LG Bielefeld (Urteil vom 21.07.2021, Az.: 8 O 467/2) gesprochen.

Mehr Informationen zu Volkswagen und Mercedes im Abgasskandal: 

Die Rechtsprechung zeigt, dass es gute Chancen bestehen, auch beim VW Golf VII Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18) klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus.

Tipp: Der VW-Abgasskandal setzt sich auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fort. Auch wenn kein Rückruf des KBA vorliegt, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Betroffene Fahrzeughalter können ihre rechtlichen Möglichkeiten unverbindlich prüfen lassen.

Bild: © jariyawat – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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