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Magazin Abgasskandal

Nach VW-Vergleich ohne Musterurteil: Verbraucherfreundliches Diesel-Urteil am BGH erwartet

Hamburg, den 24.04.2020


Am 5. Mai 2020, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Dieselfall eines myRight Kunden. Die Entscheidung im VW-Abgasskandal wird richtungsweisend und könnte geschädigte Dieselkäufer noch einmal deutlich besser stellen. Weitere BGH-Urteile zur Sache folgen im Juli. Die höchstrichterlichen Entscheidungen werden von vielen Verbrauchern sehnsüchtig erwartet.

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Die Verhandlung ist ein Meilenstein in der Aufarbeitung des Diesel Abgasskandals. Unglücklicherweise findet sie mitten in der Corona-Krise statt – trotzdem ist das öffentliche Interesse groß. Eine Reduzierung des Platzangebots für Medien und Öffentlichkeit zu Gericht war allerdings unumgänglich. Wir von myRight unterstützen diese Schutzmaßnahmen, die vom Gericht ergriffen wurden, sind aber auch froh, dass der Termin wie geplant stattfinden kann. 

Juristische Aufarbeitung des Dieselskandals nimmt wieder Fahrt auf

Anfang Mai ist nicht nur Zahltag beim Vergleich in der Musterfeststellungsklage, parallel dazu findet am BGH im VW Abgasskandal erstmals eine wegweisende Gerichtsverhandlung statt. Die Verhandlung wird zeigen, ob den Verbrauchern in vielen Fällen nicht wesentlich mehr Schadenersatz zugestanden hätte, als den Dieselkäufern beispielsweise im Zuge des Vergleichs von VW angeboten wurde. Entschieden wird über eine myRight Klage, die von der Kanzlei Goldenstein & Partner aus Potsdam geführt wird. In der Vorinstanz am Oberlandesgericht Koblenz hatte VW bereits verloren (Urteil vom 12. Juni 2019 – 5 U 1318/18).

Mit dem Richterspruch klärt der BGH Anfang Mai 2020, also knapp fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, voraussichtlich endlich als höchstrichterliche Instanz in Deutschland die grundsätzlichen Streitfragen: Besteht im Dieselskandal für Verbraucher überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz? Und wenn ja, darf VW einen Nutzungsabzug für jeden mit dem Betrugsdiesel gefahrenen Kilometer anrechnen?

Entscheidet der BGH, dass ein Abzug der Nutzungsentschädigung vom Wert des Autos nicht zulässig ist, werden die zu zahlenden Entschädigungssummen im Dieselskandal nicht nur für VW, sondern auch für alle anderen Hersteller, künftig sehr viel höher ausfallen. Denn obwohl jeder Einzelfall im Detail unterschiedlich gelagert ist, ist zu erwarten, dass sich die Landes- und Oberlandesgerichte in ihrer Rechtsprechung an dem Diesel Urteil des BGH orientieren werden.

Das Thema Dieselgate könnte die Autobauer also bald teuer zu stehen kommen. Der BGH-Entscheid birgt aber auch die Chance, dass gleichzeitig Millionen Verbrauchern der Rücken gestärkt und eine gerechte Entschädigung ermöglicht würde.

Vier Diesel-Verfahren vor dem BGH: myRight Fall macht den Auftakt

Am 5. Mai wird also zunächst darüber verhandelt, ob dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens der volle Schadenersatz vom Hersteller Volkswagen zusteht. Der Kläger will wegen der illegalen Abgastechnik das Auto zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen: “Meine Familie fährt schon seit 50 Jahren mit vollster Zufriedenheit VW.

Doch was VW getan hat, hat mein Vertrauen in VW nachhaltig beschädigt. Ich hatte gehofft, dass sich VW bei seinen Kunden entschuldigt und diese ohne wenn und aber entschädigt. Stattdessen ist man von Anfang an arrogant aufgetreten und hat alle Schuld von sich gewiesen. VW hat betrogen, und wer betrügt muss den Schaden wieder gutmachen.”

Den Sachverhalt dahinter beschrieb der BGH in einem Pressestatement BGH: “Der Kläger erwarb am 10. Januar 2014 zu einem Preis von 31.490,- € brutto von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist. Die Beklagte ist die Herstellerin des Wagens. Der Kilometerstand bei Erwerb betrug 20.000 km. Für den Fahrzeugtyp wurde die Typengenehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 mit der Schadstoffklasse Euro 5 erteilt.”

In den Vorinstanzen wurde also schon festgestellt, dass der Kläger von VW vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht und geschädigt wurde. Ob die Entscheidungen weiter Bestand haben, muss nun der VI. Zivilsenat des BGH klären. Der Autobauer will dem klagenden Verbraucher aber selbst dann eine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs abziehen. Ob VW das darf, wird jetzt ebenfalls entschieden.

Zur Verhandlung am 5. Mai erklärt der Kläger: “Ich erhoffe mir ein Urteil, dass dem Rechtsempfinden der Menschen entspricht und Rechtsklarheit schafft. Es wäre fatal, wenn ein durch VW zugegebener Betrug im Nachhinein legalisiert würde.” Dagegen, ein sittenwidriges Handeln noch mit einer Nutzungsentschädigung zu belohnen, argumentieren jedenfalls auch Rechtsexperten.

Hinzu kommt, dass Geschädigten noch zusätzlich deliktische Zinsen zustehen könnten. Darüber wird am BGH voraussichtlich erst im Zuge dreier weiterer Fälle im Juli 2020 entschieden. Die Fälle unterscheiden sich im Detail. Für den Zeitraum zwischen Autokauf und Zustellung der Klage könnten Verbraucher aber durchaus noch zusätzlich um die vier Prozent jährliche Zinsen auf den Kaufpreis des Autos zugesprochen werden.

Die Zinsfrage ist in der Rechtsprechung bis heute allerdings umstritten, weshalb auch hier wieder das Augenmerk auf dem BGH liegt. Gerade Landgerichte verurteilen VW zum Zahlen von diesen Zinsen, einige Oberlandesgerichte hingegen, haben den Zins bislang als nicht angemessene Zahlung bewertet.

Und auch das Thema Verjährung steht erneut auf dem Prüfstand, obwohl VW nach wie vor auf eine dreijährige Verjährungsfrist in zwei Varianten besteht: Entweder soll die Verjährung ab Ende 2015 laufen und 2018 enden. Oder die Verjährungsfrist beginnt Ende 2016 und endet 2019. Auch hierüber sollte es noch im Laufe des Sommers 2020 eine BGH-Entscheidung geben.

Die Chancen für Verbraucher vor dem BGH stehen gut

Wer im Abgasskandal jetzt noch eine Einzelklage gegen den Volkswagen Konzern anstrebt oder bereits Teilnehmer der myRight Sammelklage ist, hat gute Aussichten auf mehr Geld von VW als in der Vergleichslösung des Verbraucherverbands vzbv gezahlt wurde. Dafür spricht, dass sich die Rechtsprechung im VW-Abgasskandal seit Beginn des Dieselgates im September 2015 bis heute immer mehr zugunsten der Verbraucher entwickelt. Außerdem hat der BGH hat in der Vergangenheit wiederholt verbraucherfreundliche Urteile gefällt.

Pro Verbraucher entwickeln sich die Dinge auch, wenn es darum geht, ob Käufer, die ihr Auto nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals erworben hatten, überhaupt entschädigt werden müssen. Immer öfter sprechen – zumindest die Oberlandesgerichte – Fahrzeughaltern trotz des Wissens um den Skandal einen Anspruch auf Entschädigung zu.

Denn selbst wenn ein klagender Käufer schon über den Abgasskandal bei VW informiert gewesen ist, schützt das den Volkswagen Konzern nicht vor einer Strafe, so die generelle Argumentation. Am sittenwidrigen Handeln des Volkswagen Konzerns hat demnach auch das öffentliche Eingestehen der Manipulation im Herbst 2015 nichts geändert.

Damit hat das Diesel-Thema eine neue Dynamik erhalten, von der geschädigte Dieselkäufer in Zukunft profitieren könnten. Wer seine möglichen Ansprüche für einen Schummel-Diesel vor Gericht auch jetzt noch durchzusetzen möchte, sollte eine Klage gegen die Fahrzeughersteller daher noch schnell prüfen lassen.

Tipp: Auch gegen Mercedes kann wegen der unerlaubten Abschalteinrichtungen auf Schadensersatz geklagt werden. Mehr dazu unter Mercedes Dieselskandal

Bild: © DragonImages – stock.adobe.com

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Sinah Vonderweiden

Sinah Vonderweiden

Redakteurin und PR-Beauftragte bei myRight

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