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Magazin Abgasskandal

VW-Abgasskandal: In diesen 10 Städten müssen Autofahrer jetzt mit dem Entzug der Zulassung rechnen

Hamburg, den 24.08.2017


Im Abgasskandal galt bis jetzt bei Behörden und Politik immer das gleiche Prinzip: Augen zu und durch! Niemand wollte es sich im Superwahljahr 2017 mit den Autofahrern verscherzen. Bis heute mussten Autofahrer, deren Autos vom Abgasskandal betroffen sind, für sich selbst tatsächlich keine Konsequenzen fürchten. Damit ist jetzt in 10 Städten Schluss. Die Deutsche Umwelthilfe, einer der einflussreichsten Umweltverbände in Deutschland, hat in 10 Städten die Zulassungsbehörden verklagt und verlangt, dass alle vom Abgasskandal betroffenen Autos sofort aus dem Verkehr gezogen werden - und zwar ganz egal, ob die Autofahrer schon an der Rückrufaktion zum Abgasskandal teilgenommen haben oder nicht.

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Im Abgasskandal galt bis jetzt bei Behörden und Politik immer das gleiche Prinzip: Augen zu und durch! Niemand wollte es sich im Superwahljahr 2017 mit den Autofahrern verscherzen. Bis heute mussten Autofahrer, deren Autos vom Abgasskandal betroffen sind, für sich selbst tatsächlich keine Konsequenzen fürchten. Damit ist jetzt in 10 Städten Schluss.

Die Deutsche Umwelthilfe, einer der einflussreichsten Umweltverbände in Deutschland, hat in 10 Städten die Zulassungsbehörden verklagt und verlangt, dass alle vom Abgasskandal betroffenen Autos sofort aus dem Verkehr gezogen werden - und zwar ganz egal, ob die Autofahrer schon an der Rückrufaktion zum Abgasskandal teilgenommen haben oder nicht. Die Brisanz der Klagen liegt in der Unabhängigkeit der Gerichte. Denn anders als Politiker und Behörden muss kein Richter den Zorn des Volkes fürchten. Gerichte wenden das geltende Recht an, ganz gleich, ob Politik und Behörden die Ergebnisse in den Wahlkampf passen. Dass die Richter auch vor äußerst unpopulären Entscheidungen nicht zurückschrecken, haben sie zuletzt in München, Stuttgart und Hamburg deutlich gemacht. In allen drei Städten weigerten sich die Behörden, Dieselfahrverbote anzuordnen. Deshalb hatten zuletzt in allen drei Städten die Gerichte Dieselfahrverbote zur Reduzierung der Feinstaubbelastung angeordnet.

myRight und ihre Vertragsanwälte von Hausfeld haben schon immer darauf hingewiesen, dass vom Abgasskandal betroffenen Autos die Stilllegung droht. Die drohende Silllegung ist Kern der myRight-Klagen gegen den VW-Konzern. "Ein Auto, das nicht gefahren werden darf, hat einen Wert von null Euro", sagt Jan-Eike Andresen, Co-Gründer und Leiter der Rechtsabteilung von myRight, "Betroffenen Kunden muss daher der Kaufpreis erstattet werden, und zwar ohne Abzüge." Betroffen sind Autofahrer in den Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

Andresen weist aber auch noch einmal auf die fehlenden Informationen für betroffene Verbraucher hin: "Dass den Betroffenen des Abgasskandal von Behörden, Politik und auch Volkswagen in einer konzertierten Aktion suggeriert wird, es gäbe weder Probleme noch Schäden für die Verbraucher, ist ein Skandal. Denn Fakt ist: Entscheiden die Richter für den Entzug der Zulassung, werden die Abgasskandal-Autos über Nacht wertlos. Doch dann hilft den Betroffenen auch kein Anwalt mehr, denn alle Ansprüche gegen VW werden bis zum Entzug der Zulassung verjährt sein. Die Politik muss jetzt endlich aufwachen und den Betroffenen klipp und klar sagen, dass ihre Autos möglicher Weise komplett wertlos sind. Alles andere ist Augenwischerei!"

Die Ansprüche gegen VW verjähren spätestens zum 31. Dezember 2018. Bis dahin werden die Klagen der Deutschen Umwelthilfe voraussichtlich nicht entschieden sein. myRight hat stets kritisiert, dass offenkundig nach dem Willen von Volkswagen alle Schäden aus dem Abgasskandal den betroffenen Verbrauchern aufgebürdet werden sollen. Die Klagen zeigen auch, dass die Teilnahme an der VW-Rückrufaktion im Abgasskandal rechtlich bedeutungslos ist. myRight empfiehlt daher allen Kunden, nicht an der Rückrufaktion teilzunehmen. In den betroffenen Städten müssen Verbraucher jetzt ihre Rechte sichern. Entweder, in dem Verbraucher sich an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden oder aber ihre Rechte über Dienstleister wie myRight sichern.

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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