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Magazin Abgasskandal

Vergleich in Musterfeststellungsklage gegen VW? Das steckt dahinter

Hamburg, den 29.01.2020


Der Volkswagen-Konzern startet einen weiteren Versuch sich im Abgasskandal vor der vollen Entschädigung deutscher Verbraucher zu drücken. Ungeachtet der Tatsache, dass VW beim Aufsetzen der Musterfeststellungskage ein Vergleich ausgeschlossen hatte, befindet sich der Autobauer nun in Vergleichsgesprächen mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

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Hin und Her in der leidigen Diesel-Thematik

Die aktuellen Entwicklungen im VW-Abgasskandal lassen betroffene Verbraucher, die sich für die Musterfeststellungsklage von VZBV und ADAC und gegen eine Klage über myRight entscheiden hatten, erneut aufhorchen.

Kurz nach dem Jahreswechsel erklärte der Autokonzern mit dem Verbraucherverband VZBV über einen Vergleich im Abgasskandal zu verhandeln. Und obwohl nun hunderttausende Betroffene scheinbar zeitnah entschädigt werden könnten, bedeutet dies nicht für alle etwas Gutes.

Was bedeutet ein Vergleich für Verbraucher in der Musterfeststellungsklage?

Anfang des Jahres werden Gerüchte um Vergleichsgespräche laut, die sich auch schnell bestätigen sollten: VW verhandelt mit dem Verbraucherverband VZBV über einen Vergleich im Abgasskandal - obwohl dieser für die Musterfeststellungsklage zuvor ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Laut ADAC verwies VW dabei auf “mangelnde Vergleichbarkeit der Einzelfälle und ein unvollständiges Klageregister “. Doch die Vorbehalte sind plötzlich obsolet.

Zur Frage, wie viel Geld es für den eigenen Schummel-Diesel zurückgibt, liegen plötzlich wieder alle möglichen Antworten auf dem Tisch. Klarheit und Sicherheit für Diesel-Kunden gibt es in der Musterfeststellungsklage hingegen auch weiterhin nicht. Von einer Einigung in den Vergleichsverhandlungen würden außerdem nicht alle der über 400.000 Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage von VZBV und ADAC angeschlossen haben, profitieren.

Eine Einigung auf einen Vergleich würde für zahlreiche geschädigte Diesel-Besitzer bedeuten, dass VW ihnen eine pauschale Summe zurückerstatten würde, auf die der Autokonzern sich in den Gesprächen mit den Verbraucherzentralen geeinigt hat. Die Höhe der Summe ist dabei völlig offen. Einen gerechtfertigten Schadensersatz würden einige Opfer des Abgasskandals dann nicht bekommen, sondern stattdessen weniger Geld als ihnen eigentlich zusteht.

Teilnehmer der Musterfeststellungsklage bekommen weniger Geld

Angesichts der Tatsache, dass VW in den USA ruckzuck mehrere Milliarden Dollar Entschädigungen gezahlt und zudem auch zahlreiche Diesel-Autos einfach zurückgekauft hat, würde VW hierzulande mit einem Vergleich geradezu davonkommen.

In 2020 stehen in den grundlegenden Diesel-Fragen überdies wegweisende Urteile an - beispielsweise am Bundesgerichtshof (BGH). Und das könnte der Grund sein, weshalb Volkswagen vermutlich gerade jetzt auf einen schnellen Vergleich drängt. Dass dies ein Versuch ist,verbraucherfreundlichen Urteilen zuvorzukommen, ist jedenfalls nicht unwahrscheinlich.

Das Diesel-Thema, über das ab dem 5. Mai 2020 in Karlsruhe verhandelt wird, wird den Entscheidungen im Abgasskandal an allen anderen deutschen Gerichten jedenfalls die Richtung weisen - und womöglich im Sinne der Verbraucher ausfallen. Wir gehen davon aus, dass die Vergleichsverhandlungen also nur ein weiterer Versuch von VW sind, das Diesel-Thema möglichst zügig loszuwerden. Bestenfalls noch vor dem BGH-Entscheid.

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass der Vergleich hier in Deutschland hinken könnte: Recherchen des Manager Magazins zufolge zahlte Volkswagen betrogenen Diesel-Käufern im Rahmen eines Vergleichs in Australien umgerechnet nur etwa 870 Euro pro Fahrzeug - ohne dieses zurückzukaufen. Viele halten das für zu wenig.

Bild: © Milan – stock.adobe.com

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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