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Magazin Abgasskandal

Verbraucherzentrale reicht im Abgasskandal Musterklage gegen Daimler ein

Hamburg, den 08.07.2021


Für Daimler wird es im Dieselskandal immer enger: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Daimler AG erhoben. myRight begrüßt ausdrücklich diese Entwicklung und die MFK. Denn damit wird der Druck auf die Daimler AG weiter erhöht. Gleichzeitig ist die MFK nur einen kleinen Teil der Betroffenen relevant. In den meisten Fällen bleibt ein Einzelverfahren das Mittel der Wahl.

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Der vzbv hat seine Klage am 7. Juli 2021 am OLG Stuttgart eingereicht. Das OLG Stuttgart soll feststellen, ob Daimler bei diversen Mercedes-Dieselmodellen die Abgaswerte manipuliert hat und die betroffenen Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz haben.

Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für hunderttausende Mercedes-Fahrzeuge wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems einen Rückruf angeordnet hat und zahlreiche Gerichte betroffenen Mercedes-Kunden inzwischen Schadenersatz zugesprochen haben, spielt Daimler im Abgasskandal weiter das Unschuldslamm. Abgasmanipulationen habe es bei Mercedes nicht gegeben, die vom KBA beanstandeten Funktionen seien zulässig.

Das sehen inzwischen nicht nur die Gerichte vielfach anders und verurteilen Daimler zu Schadenersatz. Auch die Verbraucherzentrale sieht Daimler offenbar in der Haftung und will nun vom OLG Stuttgart klären lassen, ob Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat.

Hinweis: Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln (Az.: 7 U 35/20) und Naumburg (Az.: 8 U 8/20) Daimler im Abgasskandal bereits wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Die Revision zum BGH haben die Gerichte nicht zugelassen.

Musterklage umfasst Mercedes-Modelle der Baureihen GLC und GLK

Die Musterklage der Verbraucherzentrale umfasst nur einen Teil der Mercedes-Modelle, die vom KBA wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen wurden. Konkret geht es um ca. 50.000 Fahrzeuge der Modelle

·        GLC 220 d 4Matic

·        GLC 250 d 4Matic

·        GLK 200 CDI

·        GLK 220 CDI

·        GLK 220 CDI 4Matic

·        GLK 220 BlueTec

·        GLK 250 BlueTec.

Bei diesen Modellen haben die Fahrzeughalter den Rückruf teilweise schon 2018 erhalten, so dass bereits Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche drohen könnte. Durch eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist die Verjährung zunächst gehemmt.

Urteil im Musterverfahren ist bindend

Wird ein Musterfeststellungsverfahren gegen Daimler eröffnet, ist das Urteil bindend – unabhängig davon wie das Gericht entscheidet. Kommt es zu der Auffassung, dass Daimler Abgaswerte manipuliert und sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, bedeutet das allerdings nicht, dass der Verbraucher automatisch eine Entschädigung erhält. Vielmehr muss er seinen Schadenersatzanspruch anschließend immer noch individuell einklagen. Das bedeutet, dass es Jahre dauern kann, bis der Verbraucher seinen Schadenersatzanspruch tatsächlich durchgesetzt hat.

Ein Urteil im Dieselskandal ist auch bindend, wenn das Gericht keinen Schadenersatzanspruch erkennt. Dann kann Daimler nicht anschließend im Wege einer Einzelklage verklagt werden.

Vor- und Nachteile der Musterklage

Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage bietet für den Verbraucher Vor- und Nachteile. Vorteil ist, dass er sich der Klage ohne Prozesskostenrisiko anschließen kann. Das macht sie besonders für Verbraucher interessant, die keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Verjährung gehemmt wird.

Die Musterfeststellungsklage bringt aber auch Nachteile mit sich. So können sich nur Verbraucher beteiligen, für Unternehmer, Gewerbetreibende etc. ist dieser Weg ausgeschlossen. Da nach einem Urteil im Musterfeststellungsverfahren der persönliche Schadenersatzanspruch auch noch individuell eingeklagt werden muss, dauert es voraussichtlich mehrere Jahre bis der Verbraucher zu seinem Recht kommt.

Das verlangt nicht nur Geduld, sondern kostet auch Geld, da vom Schadenersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Das bedeutet: Jeder gefahrene Kilometer reduziert den Anspruch auf Schadenersatz. Zudem können individuelle Gegebenheiten des Einzelfalls nicht berücksichtigt werden. Das kann auch dazu führen, dass einzelne Musterkläger durchs Raster fallen und am Ende leer ausgehen.

Vorteile:

·        Kein Prozesskostenrisiko

·        Verjährungshemmung

·        Positives Urteil ist bindend: Anschließend muss nicht mehr der Anspruch auf Schadenersatz festgestellt werden, sondern nur noch die Höhe

Nachteile:

·        Lange Verfahrensdauer

·        Auf geringe Anzahl von Mercedes-Modellen beschränkt

·        Nur Verbraucher können teilnehmen

·        Schadenersatzanspruch muss anschließend individuell eingeklagt werden

·        Negatives Urteil ist bindend

·        Schadenersatzanspruch fällt häufig geringer aus als bei einer Einzelklage

·        Kläger fallen durchs Raster und gehen ggf. leer aus

Musterfeststellungsverfahren gegen VW endete mit Vergleich – aber nicht für alle

Zur Erinnerung: Die Verbraucherzentrale hatte im Abgasskandal auch gegen VW Musterfeststellungsklage erhoben. Das Verfahren endete schließlich mit einem Vergleich für mehr als 200.000 Verbraucher. VW bot ihnen, je nach Modell und Alter des Fahrzeugs, Entschädigungen zwischen 1350 und 6250 Euro an.

Allerdings fielen auch viele Musterkläger durch das Raster. Sie erhielten kein Vergleichsangebot, weil sie beispielsweise ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft hatten. Mehr unter VW Dieselskandal

Das bedeutete nicht, dass sie keine Schadenersatzansprüche haben, diese aber nicht im Rahmen des Musterverfahrens geltend gemacht werden konnten.

Einzelklage gegen Mercedes

Daimler musste weitaus mehr Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen als von der Musterfeststellungsklage erfasst sind. Die Rechtsprechung hat sich außerdem zunehmend verbraucherfreundlich entwickelt. Daher macht es in vielen Fällen Sinn, Schadenersatzansprüche im Wege einer Einzelklage geltend zu machen. Sie ist in der Regel erfolgversprechender und führt schneller zum Ziel. Mehr Informationen auf Mercedes Dieselskandal

Wer keine Rechtschutzversicherung hat, sollte sich vom Prozesskostenrisiko nicht abschrecken lassen. Dann besteht vielfach die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung.

Tipp: Ob Einzelklage oder Musterklage – wir prüfen Ihre Optionen und melden sie auf Wunsch auch kostenlos in Klageregister an, sobald dies eröffnet ist. Ergibt sich eine bessere Möglichkeit, Ihre Rechte durchzusetzen, ist auch die Abmeldung von der Musterfeststellungsklage möglich.

Eröffnung des Musterverfahrens

Das OLG Stuttgart prüft derzeit, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Musterverfahrens vorliegen. Ist das der Fall, ist eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage möglich. Mit der Eröffnung des Klageregisters wird in wenigen Wochen gerechnet.

Bild: © Riko Best – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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