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Magazin Abgasskandal

Sammelklage in Deutschland gegen Volkswagen eingereicht

Hamburg, den 06.11.2017


Abgasskandal

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Über 15.000 Betroffene des Abgasskandals haben am 06.11.2017 über die Online-Plattform myRight.de beim Landgericht Braunschweig Klage gegen Volkswagen eingereicht. Etwa 40 VW-Kunden, der Anwalt Christopher Rother von Kanzlei Hausfeldsowie Vertreter von myRight hinterlegten im Landgericht Braunschweig die entsprechenden Unterlagen.

Die Fälle von über 15.000 Betroffenen, die ihre Ansprüche im Zuge des Abgasskandals an myRight abgetreten haben, werden mit dieser Klage gebündelt vorgebracht und vor Gericht verhandelt. Die VW-Kunden verlangen vom Autobauer die Rückzahlung des Kaufpreises für ihre Fahrzeuge. Insgesamt geht es dabei um eine Schadenssumme von 357 Millionen Euro. Die Sammelklage gegen Volkswagen ist die erste in Deutschland im Zuge des Abgasskandals. Insgesamt vertritt myRight mehr als 35.000 VW-Kunden.

Tipp: Auch in 2022 stehen neue Klagen gegen Volkswagen im Zuge des Abgasskandals an. Hier alle Informationen zur Prüfung der betroffenen Fahrzeuge und der Ansprüche auf Schadensersatz:

Gute Nachricht für Betroffene, die im Abgasskandal klagen

Für Betroffene in Deutschland, die sich beim Abgasskandal von Europas größtem Automobilhersteller betrogen fühlen, ist die Klageeinreichung eine gute Nachricht.

„Volkswagen hat meine Versuche, mein Recht durchzusetzen, nur mit Textbausteinen beantwortet. VW hat die vorsätzliche Manipulation des Fahrzeuges nicht eingestanden und alle Ansprüche abgelehnt. Nun hoffe ich, dass myRight meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen wird“, erklärt die VW-Kundin Sylvia Hoberg, die ihre Ansprüche gegen Volkswagen über myRight geltend macht.

VW-Kunde Dieter Martin erklärt: „Ich bin extrem enttäuscht von Volkswagen. Seit dem Softwareupdate verbraucht mein Touran deutlich mehr. Das kann keine Lösung sein, Daher freue ich mich, dass wir diesen Fall jetzt vor Gericht bringen.“

„Uns geht es um Gerechtigkeit. Mit unseren Sammelklagen vertreten wir Menschen, die fast ausnahmslos ohne unsere Hilfe auf ihr Recht gegenüber VW verzichtet hätten“, sagt Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung bei myRight. „Nachdem das Unternehmen auf Zahlungsaufforderungen nicht reagiert hat, gehen wir nun diesen konsequenten Schritt, damit die VW-Kunden ihr Recht bekommen.“

Im Abgasskandal gibt es keine Kunden zweiter Klasse

Das junge Legal-Tech-Unternehmen myRight bietet Betroffenen die Möglichkeit an, über eine Online-Plattform Ansprüche gegen Unternehmen anzumelden. Im Falle des Abgasskandals werden Ansprüche betroffener Autokäufer etwa nach Baujahr oder Modell in unterschiedliche Sammelklagen gegen VW gebündelt.

„Volkswagen muss zur Kenntnis nehmen, dass sich deutsche und europäische Autokäufer nicht als Kunden zweiter Klasse abspeisen lassen“, sagt Andresen. myRight arbeitet beim Abgasskandal mit der renommierten US-Kanzlei Hausfeld zusammen, die auch in den Vereinigten Staaten die Interessen der Verbraucher gegenüber Volkswagen vertritt.

Gut zu wissen: Auch Mercedes Benz ist in den Abgasskandal verwickelt. In 2022 werden Klagen auch gegen den ehemaligen Daimler-Konzern eingereicht. Sehen Sie hier, ob Ihr Fahrzeug und Modell betroffen sind und wie Sie am besten vorgehen: Mercedes Dieselskandal

Nach der myRight-Anmeldung sind Kunden auf der sicheren Seite

myRight-Kunden, deren Ansprüche noch nicht Teil dieser Sammelklage sind, wurden von dem Unternehmen informiert. Sie sind weiterhin davor geschützt, dass die Ansprüche verjähren. Ihre Fälle werden fristgerecht in weiteren Sammelklagen eingereicht.

VW-Kunden, die ihre Ansprüche gegenüber dem Autobauer geltend machen wollen, können sich auch weiterhin über die Internetplattform von myRight,www.myright.de, registrieren.

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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