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Magazin myRight

myRight startet Petition für schnelle und kostenlose Verbraucherklagen

Hamburg, den 11.09.2019


Seit 2016 kämpft myRight dafür, dass Verbraucher ihre Rechte gegenüber Konzernen und Institutionen einfach durchsetzen können, ohne sich vor finanziellen Folgen fürchten zu müssen. Sehr oft waren wir hiermit erfolgreich. Zugleich stoßen wir aber auch immer wieder auf Widerstände und Grenzen. Grund für diese sind in vielen Fällen die aktuellen rechtlichen Bedingungen unter denen in Deutschland Verbraucherklagen geführt werden.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Die Ziele der myRight Petition

Unserer Ansicht nach muss es für jede/n Bürger/in möglich sein:

  • einfach (d.h. auch online und über seine und ihre bevorzugten Kommunikationsmittel)
  • zügig (d.h. binnen maximal sechs Monaten) und
  • ohne Kostenrisiko

seine oder ihre Ansprüche durchzusetzen.

Zu diesem Zweck haben wir eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht.

Keine gleichen Mittel für Verbraucher und Unternehmen

Aktuell gilt in Deutschland faktisch keine Gleichheit im Privatrecht. Zwar gibt es umfangreiche Rechte für Verbraucher, die ihnen materielle Entschädigungen zusichern. Woran es jedoch mangelt sind Möglichkeiten, diese Rechte durchzusetzen, die auch im Rahmen des machbaren liegen. Aktuell erleben wir z.B. im Dieselskandal, dass eine große Mehrheit der Verbraucher Gerichtsverfahren ablehnt. Obwohl in Millionen von Fällen Ansprüche in erheblicher Höhe bestehen, scheuen Betroffene den Rechtsweg.

Unserer Erfahrung nach vor allem aus Sorge vor:

  • Kostenrisiken (“Kann ich mir einen Anwalt leisten, der gut genug ist und bleibe ich am Ende vielleicht auf den Gerichtskosten sitzen?”)
  • Komplexität (“Wie kann ich einem international erfolgreichen Unternehmen einen Rechtsverstoß nachweisen? Und kann mein Anwalt dies wirklich?”)
  • Überforderung durch Aufwand (“Muss ich vor Gericht aussagen und brauche ich Gutachten? Dauert das Ganze dann eventuell viele Jahre in denen ich Sorgen habe?”)

Die Ungleichheit in der Einkommensverteilung in Deutschland steigt und immer mehr Menschen fühlen sich abgehängt. Rechtsschutzversicherungen, die einen Teil des Risikos von den Verbrauchern nehmen, kann sich nur ein kleiner Teil der Deutschen überhaupt leisten. Das freie Monatsnettoeinkommen liegt im Durchschnitt um die 350€. Dies für Rechtsstreitigkeiten einzusetzen kann realistischerweise von keiner Familie erwartet werden.

Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, die Anwalts- und Gerichtskosten, insb. auch die MwSt., steuerlich absetzen können. Das Geld, das ihnen hierfür zur Verfügung steht, übersteigt die Einkommen einzelner Verbraucher um ein Vielfaches. So können sie Verfahren blockieren, über viele Instanzen treiben und dann mit gezielten Vergleichen verbraucherfreundliche Präzedenzfälle verhindern.

Dieser Zustand, in dem immer mehr Verbraucher aus Angst untätig bleiben und Unternehmen dies bewusst ausnutzen, ist nicht länger hinnehmbar.

Der Staat muss Kosten für Verbraucher tragen und der BGH schnell entscheiden

Aktuell nehmen Klagen, bei denen Verbraucher in großer Zahl geschädigt sind, meist viele Jahre in Anspruch. Werden einzelne rechtskräftige Urteile auf höchster Instanz erreicht, sind die Ansprüche der Verbraucher die abgewartet haben, meist schon verjährt.

Daher fordert myRight für Rechtsverstöße mit Großschäden, die viele Verbraucher betreffen, dass:

  • Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung zur Vorabentscheidung direkt dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt werden können,
  • dieser binnen sechs Monaten eine Entscheidung zu treffen hat oder die Sache dem Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht vorlegt,
  • die Kosten von Verbrauchergerichtsverfahren vom Staat getragen werden.

Was unsere Forderungen verändern würden

Durch die Vorlagemöglichkeit zum BGH kombiniert mit einer Beschleunigungspflicht, gäbe es für alle Verbraucher schon während der Verjährungsfrist Klarheit. Dies würde vielen, eher risikoscheuen Verbrauchern die Sicherheit geben, in der eigenen Sache aktiv zu werden. Die Vorlage vor dem BGH könnte nicht durch eine Partei blockiert werden sondern läge im Ermessen des Gerichts. So werden zudem Instanzgerichte vor unnötigen Klagen geschützt.

Durch die Art und Weise, wie Gerichtsverfahren ablaufen, werden maßgeblich die Kosten für diese beeinflusst. Wenn der Rechtsweg also ineffizient ist (unnötige Instanzen, komplizierte Klageeinreichung usw.) werden die Verfahren teuer. Sobald allerdings der Staat selbst die Kosten für Verbraucherverfahren trägt, hat er einen Anreiz, die Verfahren schneller und effizienter abzuwickeln. So könnte insbesondere der Einsatz von zeitgemäßen IT-Lösungen vorangetrieben werden, was wiederum den klagenden Verbrauchern zu Gute käme.

Die Musterfeststellungsklage sollte abgeschafft werden

Mit der Musterfeststellungsklage (MFK) hat der Gesetzgeber ein Mittel geschaffen, das Massenklagen im Sinne der Verbraucher erleichtern soll. Sie ist jedoch nicht dazu in der Lage und sollte abgeschafft werden. Insbesondere die drei zuvor genannten Probleme - Kosten, Komplexität und Aufwand - werden von der MFK nicht beseitigt sondern nur aufgeschoben und z.T. verschleiert.

Wir wissen aus den Rückmeldungen unserer Kunden, dass vielen Verbraucher wichtige Punkte der Musterfeststellungsklage nicht bewusst sind:

  • Aufwand: Verbraucher können sich zwar mit relativ wenig Aufwand ins Klageregister eintragen, es bleibt jedoch die Notwendigkeit, nach der Schadensfeststellung eine eigene Anschlussklage durchzuführen. Hierfür ist wie bei jeder anderen Klage ein eigener Anwalt und ein einzelnes Verfahren notwendig.
  • Kosten: Die Anschlussklage ist voll kostenpflichtig. Pro Instanz liegen diese Kosten z.B. im Dieselskandal bei ca. 5.000€. Dies führt dazu, dass der Beklagte keinen Anreiz hat, schon in der Musterfeststellungsklage einen Vergleich zu schließen. Stattdessen wird darauf spekuliert, dass Betroffen die Kosten der Anschlussklage scheuen.
  • Komplexität: Feststellungsanträge, gerichtliche Hinweise und ihre Bedeutung für die individuellen Anschlussklagen überfordern viele Verbraucher. So kommt es, dass sich in der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen auch Dieselbesitzer mit nicht betroffenen Motoren oder gar mit Fahrzeugen anderer Hersteller eintragen. Selbst Kläger, die sich erhoffen, hierdurch Dieselfahrverbote zu vermeiden, kommen vor.

Durch die MFK werden also weder zügige Verfahren erreicht noch werden Gerichte entlastet. Nach der Musterfeststellung über zwei Instanzen und voraussichtlich 4 Jahre, droht eine Flut an individuellen Anschlussklagen, die weiter Jahre in Anspruch nehmen und Gerichte überlasten werden.

Gemeinsam handeln für einen funktionierenden Rechtsstaat

Wenn der Staat dem Einzelnen die wirksame Durchsetzung seiner Rechte verwehrt, ist dies keine Voraussetzung für gesellschaftlichen Frieden. Daher sind wir als Stimme der Verbraucher aktiv geworden und haben unsere Petition am 29. August 2019 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. Als Vertreter eines Kundenstamms von über 50.000 Menschen in unseren Verbraucherklagen, können wir uns so Gehör verschaffen.

Auch in Zukunft wird es unsere Aufgabe sein, Verbraucher zusammen zu bringen und für diese die Aufgabe erfüllen, einfach, zügig und ohne Kostenrisiko Rechte durchzusetzen. Durch die Schaffung von Angeboten wie unseren Einzel- und Sammelklagen im Dieselskandal. Aber auch mit politischem Engagement wie dieser Petition.

Den vollständigen Text der Petition, können Sie hier herunterladen.

Bild: © Fraitag.de – stock.adobe.com

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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