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Magazin Abgasskandal

LG Braunschweig: VW-Schummelsoftware im Abgasskandal war mutmaßlich illegal. Verhandlung der ersten myRight-Musterklage.

Hamburg, den 29.06.2017


Abgasskandal

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Heute hat die Gerichtsverhandlung der myRight-Musterklage gegen den VW-Konzern vor dem Landgericht Braunschweig stattgefunden. Über myRight hatte ein VW-Kunde eine Klage auf die Zahlung von Diesel Schadensersatz gegen den VW-Konzern eingereicht; VW bestreitet Ansprüche von Verbrauchern im Abgasskandal. Konkret verlangen myRight und die Kanzlei Hausfeld für den Kunden die Rückzahlung des Kaufpreises ohne Abzüge.

Nach der Kaufpreiserstattung durch VW wird der Kunde sein Auto bei VW abliefern. Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung, weil viele der Rechtsfragen auch die myRight-Sammelklage betreffen. Diese wird voraussichtlich im September 2017 eingereicht; der Anmeldeschluss für die Sammelklage im Abgasskandal wurde aufgrund der großen Nachfrage bis zum 15. Juli 2017 verlängert.

In der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass Volkswagen offenbar eine illegale Abschalteinrichtung im Abgasskandal verwendet hat. Das Verhalten von VW im Dieselskandal und der weiteren betroffenen Marken Audi, Seat und Skoda war danach wohl rechtswidrig. Andere Landgerichte haben den VW-Konzern vielfach bereits zu Schadensersatz verurteilt. Weitere Musterklagen von myRight-Kunden sind in Berlin und München anhängig.

Welche Konsequenzen sich aus der Verwendung der illegalen Software zur Motorsteuerung ergeben, wurde noch nicht entschieden. Die myRight-Anwälte von Hausfeld haben sich zu Gunsten der betroffenen Verbraucher dafür ausgesprochen, möglichst schnell den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung einzuschalten. Der EuGH wird mit seinem Urteil im Abgasskandal das letzte Wort haben. Damit wäre Rechtssicherheit für die über 8 Millionen betroffenen Verbraucher des Abgasskandals erreicht.

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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