Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update

Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update
Magazin Header

Magazin Abgasskandal

Geständnis im Abgasskandal – Ex-Audi-Chef Stadler räumt Betrugsvorwürfe ein

Hamburg, den 17.05.2023


Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat im Abgasskandal ein Geständnis abgelegt. Es war nur ein dünnes „Ja“, das dem einstigen Vorsitzenden im Strafprozess vor dem Landgericht München über die Lippen kam, doch dieses einfache „Ja“ ist von enormer Bedeutung – für Stadler selbst, der dadurch wohl einer Gefängnisstrafe entgeht, für das Gericht, das nun ein Urteil fällen kann und auch für viele Geschädigte im Abgasskandal. Für sie hat das Geständnis und ein Urteil im Strafprozess zwar keine unmittelbare Bedeutung, doch nun dürfte klar sein, dass die Abgasmanipulationen auch in den höchsten Kreisen des VW-Konzerns bekannt waren und durch den Abgasskandal geschädigten Autokäufern Anspruch auf Schadenersatz zusteht.

Abgasskandal

Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

Vor rund zweieinhalb Jahren hat der Strafprozess gegen Stadler begonnen und der ehemalige Vorsitzende der VW-Tochter Audi hatte bislang stets seine Unschuld beteuert. Nun die Wende. Das Geständnis ließ Stadler seine Verteidigerin verlesen. Sie führte aus, dass Stadler von den Abgasmanipulationen zwar nichts gewusst, diese aber als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen habe. Obwohl er die Möglichkeit gehabt habe, habe er nicht eingegriffen. Stadler bestätigte die Ausführungen auf Nachfrage des Gerichts mit seinem „Ja“.

Betrugsvorwurf bestätigt

Damit hat erstmals ein früheres Mitglied des VW-Konzerns die Betrugsvorwürfe im Dieselskandal bestätigt. Stadler hat die Vorwürfe am Ende wohl eingeräumt, um einer langjährigen Haftstrafe zu entgehen. Denn das Gericht hatte schon vor einigen Wochen deutlich gemacht, dass es davon ausgehe, dass er spätestens seit 2016 von den Abgasmanipulationen Kenntnis hatte und den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge dennoch nicht gestoppt habe. Nach dem Geständnis kommt der ehemalige Audi-Vorstand voraussichtlich mit einer Bewährungsstrafe davon. Zusätzlich muss er wahrscheinlich eine Geldauflage in Höhe von 1,1 Millionen Euro zahlen. Mit dem Urteil wird im Juni gerechnet.

Vor Stadler hatten auch der ehemalige Chef der Motorenentwicklung bei Audi, Wolfgang Hatz, und zwei Ingenieure die Abgasmanipulationen eingeräumt. Durch den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen seien die Abgaswerte so manipuliert worden, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten, im realen Straßenverkehr jedoch überschritten werden. Das Verfahren gegen einen der Ingenieure, der als Kronzeuge auftrat, wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, in den beiden anderen Fällen wird mit Bewährungsstrafen gerechnet.

Auch Porsche verbaute manipulierte Dieselmotoren von Audi

Audi war im VW-Konzern für die Entwicklung und Produktion der großvolumigen Dieselmotoren mit 3 Litern und mehr Hubraum zuständig. Diese Motoren des Typs EA 896, EA 897 und EA 898 wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen verbaut, sondern u.a. auch in den Porsche SUVs Macan und Cayenne oder im VW Touareg eingesetzt. Das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) hat für zahlreiche Modelle mit diesen Dieselmotoren einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Audi versucht dennoch regelmäßig Schadenersatzansprüche von sich zu weisen und wäscht die Hände in Unschuld. Damit dürfte nun Schluss sein. Nach dem Geständnis dürfte klar sein, dass die Abgasmanipulationen bis in die Spitze des VW-Konzerns bekannt waren und die Käufer der betroffenen Fahrzeuge vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben. Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte haben Audi im Abgasskandal ohnehin schon Schadenersatz zugesprochen. Das Geständnis im Strafprozess hat zwar keine unmittelbare Auswirkung auf zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, dürfte die Durchsetzung von Schadenersatz aber noch einmal erheblich erleichtern.

Selbst wenn deliktische Schadenersatzansprüche schon verjährt sein sollten, bestehen gemäß § 852 BGH immer noch Ansprüche auf den sog. Restschadenersatz. Diese verjähren erst zehn Jahre nach Kauf eines Neufahrzeugs.

Rechtsprechung des EuGH erhöht Chancen auf Schadenersatz

Die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal haben sich durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof ohnehin deutlich erhöht. Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 klar gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen nur fahrlässig gehandelt hat (Az. C-100/21). Damit muss den Autobauern kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Eine hohe Hürde für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen hat der EuGH damit aus dem Weg geräumt.

Der Bundesgerichtshof hat in Verfahren vom 8. Mai 2023 bereits erkennen lassen, dass er sich der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird. In den Verfahren geht es u.a. um Schadenersatzansprüche bei einem VW Passat mit dem Dieselmotor EA 288 und einen Mercedes C 220 d. Bemerkenswert ist, dass in beiden Fällen kein verpflichtender Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt, der BGH aber dennoch voraussichtlich Schadenersatz zusprechen wird. Die Urteile sollen am 26. Juni verkündet werden.

Bild: © Birgit Reitz-Hofmann – stock.adobe.com

Abgasskandal

Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

myRight Redaktion

myRight Redaktion

Ihr Team vom myRight Magazin

Ähnliche Beiträge

Nach oben