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Magazin Abgasskandal

Erfolg für myRight im Dieselskandal: OLG München erklärt Sammelklage für zulässig

Hamburg, den 04.08.2022


Nach vier Jahren Auseinandersetzung mit dem Volkswagen Konzern um die Schadensansprüche der myRight-Sammelkläger kam nun der langersehnte Erfolg: Das Oberlandesgericht München (OLG) bestätigt die Zulässigkeit der myRight-Sammelklage. Damit wurden erstmalig Schadensersatzansprüche aus einer der myRight-Sammelklagen gegen die Volkswagen AG bejaht. Der Konzern ist mit seiner fragwürdigen Verteidigungsstrategie endgültig gescheitert. In Zukunft werden sich andere Gerichte in Sammelklageverfahren an diesem Urteil orientieren.

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Das Oberlandesgericht München bestätigt mit seinem Urteil vom 18. Juli 2022 die Zulässigkeit der Sammelklagen von myRight (Az.: 21 U 1200/22). Eine Revision - die auf Instanz des Bundesgerichtshofs stattfinden würde - hat das Gericht abgelehnt und damit klargestellt: Die Diskussion um die Zulässigkeit von Sammelklagen in Deutschland ist mit dem Urteil abgeschlossen. 

Wir freuen uns über das Urteil, mit dem das OLG München deutlich gemacht hat, dass es unser Angebot für die Verbraucher für zulässig hält. Wir werden zukünftig Verbrauchern in Sammelklagen auch bei anderen Fragestellungen zu ihrem Recht verhelfen”, sagt Dr. Sven Bode, Gründer und Geschäftsführer von myRight.

myRight blickt nun zuversichtlich in die Zukunft und freut sich, dass der Fokus in den initiierten Sammelklagen endlich auf den Geschädigten und ihren Schadensersatzansprüchen gegen Volkswagen und nicht länger dem Geschäftsmodell liegen wird.  

Das OLG München hat mit seinem Urteil als erstes Gericht die Rechtmäßigkeit von Sammelklagen und ihre Konformität mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz bestätigt und ermöglicht damit solche Klagen von Verbrauchern gegen mächtige Großkonzerne auch zukünftig.

Konkret befasst sich das Urteil mit zehn Ansprüchen von myRight-Sammelklägern, mit dem Ziel grundlegende Fragen zu dem Geschäftsmodell zu klären. Mit dem Urteil bestätigten die Richter die Ansprüche dieser myRight-Kläger gegen die Volkswagen AG und sprach ihnen nun Entschädigungszahlungen zu. "Wir sind gespannt, ob wir VW-Rechtsvorstand Herrn Döss nun beim Wort nehmen können”, so Dr. Bode weiter. Döss hatte sich erst jüngst nach einem BGH Urteil zu Sammelklagen in der NZZ  wie folgt zitieren lassen. “Wenn es wahrscheinlich ist, dass im weiteren Verfahren den Kunden ein entsprechender Schadensersatz zugesprochen wird, werden wir eine entsprechende Zahlung an die Kläger analog der Vergangenheit schon vorab vornehmen.”

Die Hartnäckigkeit von myRight gegen die Verteidigungsstrategien von Volkswagen hat sich ausgezahlt.

Durch das Urteil werden auch die weiteren myRight-Sammelklagen vor den anderen Gerichten als zulässig angesehen werden. Damit ist ein Meilenstein nicht nur für die Sammelklagen von myRight, sondern auch für Verbraucherrechte gegen mächtige Konzerne erreicht.

Einen Wermutstropfen gibt es trotzdem: Das Urteil des OLG München bedeutet nicht, dass nun alle in den Sammelklagen angemeldeten Geschädigten automatisch finanziell entschädigt werden. Urteile müssen trotzdem in allen Verfahren abgewartet werden, sollte sich Volkswagen, entgegen aller Beteuerungen, nicht vergleichsbereit zeigen.

myRight geht jedoch davon aus, dass alle Gerichte, die sich mit unseren Sammelklagen befassen, jetzt ebenfalls Termine zu  mündlichen Verhandlungen ansetzen werden. Die Landgerichte Nürnberg und Frankfurt haben bereits Verhandlungstermine angekündigt, in denen - ähnlich dem Vorgehen des OLG München - Forderungen von zehn zufällig ausgewählten Sammelklägern geprüft werden.

Wir von myRight freuen uns sehr darüber, dass sich unsere Rechtsauffassung nach jahrelangem Rechtsstreit mit den VW-Konzern und seinen Anwälte durchgesetzt hat und das Vertrauen unserer Sammelkläger endlich belohnt wird.

Bild: © MoiraM – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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