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Magazin Abgasskandal

Dieselskandal – Aktuelle Entwicklungen beim Motor EA 288

Hamburg, den 28.04.2021


Schadenersatzklagen bei Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns der Marken VW, Audi, Seat und Skoda lohnen sich doch. Auch wenn VW nicht müde wird, das Gegenteil zu behaupten und den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung – wie nicht anders zu erwarten – weit zurückweist. Gerichte sehen dies inzwischen zunehmend anders und sprechen den geschädigten Verbrauchern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Dabei haben nicht nur zahlreiche Landgerichte entschieden, dass VW schadenersatzpflichtig ist, sondern u.a. auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg.

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VW verweist auch regelmäßig darauf, dass das KBA keine unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 festgestellt und dementsprechend keinen Rückruf angeordnet hat. Diese Argumentation wird aber spätestens löchrig, nachdem die Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten des Kraftfahrt-Bundesamts zum VW Abgasskandal nehmen konnte und deutliche Hinweise auf eine unzulässige Abschalteinrichtung auch beim Motor EA 288 fand.

Zudem ist festzustellen, dass ein Rückruf des KBA keine Voraussetzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist. Ein Rückruf des KBA wird in der Rechtsprechung zwar als deutliches Indiz für das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung gewertet. Im Gegenzug bedeutet ein fehlender Rückruf aber nicht, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. Gegenüber dem KBA wurde die Funktion möglicherweise nicht offengelegt.

DUH sieht deutliche Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtung beim EA 288

Die Deutsche Umwelthilfe hatte lange für die Akteneinsicht im Abgasskandal gekämpft und sie nach mehr als 5 Jahren und 12 Rechtsverfahren auch erhalten. Es ging um Unterlagen aus der Anfangsphase des Dieselskandal vom 18. September bis 15. Oktober 2015. Aus den Dokumenten wird einerseits deutlich, dass Autohersteller, Politik und Behörden bemüht waren, den Abgasskandal auf möglichst kleiner Flamme zu halten und anderseits, dass es auch schon deutliche Hinweise auf eine illegale Abschalteinrichtung beim EA288 gab.

So teilte die DUH mit, dass sich in der Akte ein Schreiben eines Entwicklungsdienstleisters findet, der einräumt, dass es beim EA288 zwei unterschiedliche Regenerationsstrategen auf dem Prüfstand und im Felde gebe. Ein angekündigtes Gutachten dazu, taucht in der Akte dann allerdings nicht auf.

Weiter zeigten die Akten, so die DUH, dass das KBA den Motor EA288 hinsichtlich unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht selbst geprüft habe, sondern die von VW finanzierten rechtlichen und technischen Darlegungen einfach übernommen hat. Das KBA vertraute demnach einfach den VW-Angaben, obwohl die Abgasmanipulationen des Konzerns in Millionen von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 gerade erst aufgeflogen waren.

Rolle der Motors EA 288 im Dieselskandal

Der Dieselmotor EA288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie sein Vorgänger wird der EA288 in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt.

Auch bei dieser Motorengeneration kam schon früh der Verdacht auf, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Solche Vorwürfe wurden von VW energisch bestritten.

Der Abgasskandal konzentrierte sich daher zunächst überwiegend auf Fahrzeuge mit dem EA 189. Doch der EA 288 geriet immer wieder in Verdacht. So erhärteten Recherchen des SWR Ende 2019 den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim EA 288. Unter Berufung auf interne VW-Dokumente berichtet der Sender von einer Zykluserkennung.

Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall werde eine ausreichende Menge der Harnstoffs AdBlue für die Abgasreinigung eingespritzt. Im Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr jedoch reduziert, was einen steigenden Stickoxid-Ausstoß zur Folge hat.

Im Dezember 2019 ließ die Staatsanwaltschaft Braunschweig schließlich die VW-Geschäftsräume in Wolfsburg im Zusammenhang mit Ermittlungen zum EA 288 durchsuchen.

Betroffene Fahrzeuge mit dem Motor EA 288

Der Motor EA288 wird seit 2012 bei Fahrzeugen des VW Konzerns eingesetzt. Er wird bei Dieselfahrzeugen mit 1,4, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet.

VW:

  • VW Amarok
  • VW Arteon
  • VW Beetle
  • VW Caddy
  • VW Crafter
  • VW Eos
  • VW Golf
  • VW Jetta
  • VW Passat
  • VW Polo
  • VW Scirocco
  • VW Sharan
  • VW Tiguan
  • VW Touran
  • VW T-Roc
  • VW T6

Audi

  • Audi A1
  • Audi A2
  • Audi A3
  • Audi A4
  • Audi A5
  • Audi A6
  • Audi Q3
  • Audi Q5

Seat:

  • Seat Alhambra
  • Seat Arona
  • Seat Ateca
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon
  • Seat Tarraco
  • Seat Toledo

Skoda:

  • Skoda Fabia
  • Skoda Rapid
  • Skoda Roomster
  • Skoda Octavia
  • Skoda Superb
  • Skoda Yeti

Gerichte sprechen Schadenersatz beim EA 288 zu

Inzwischen hat eine Reihe Gerichte VW aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen beim EA288 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Hervorzuheben sind besonders die obergerichtlichen Diesel Urteile des OLG Köln und OLG Naumburg. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß als auf dem Prüfstand führen.

OLG Köln, Urteil vom 19.02.2021, Az.: 19 U 151/20: Das OLG Köln hat die Volkswagen AG zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt. Da die VW-Anwälte zu dem Verfahren nicht erschienen sind, hat das OLG Köln ein Versäumnisurteil gesprochen. Die Revision zum BGH hat es nicht zugelassen.

Das OLG Köln folgte der Argumentation des Klägers, dass in seinem Pkw mit dem Dieselmotor EA288 eine prüfstandoptimierte Umschaltlogik verwendet werde, die vergleichbar mit der unzulässigen Abschalteinrichtung beim Vorgängermotor EA189 sei. Bei diesem Motor hatte der BGH bereits im Mai 2020 entschieden, dass VW sich durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Das OLG Köln führte aus, dass der Kläger auch bei seinem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei und deshalb Anspruch auf Schadenersatz habe.

OLG Naumburg, Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20: Das OLG Naumburg hat die Volkswagen AG bei einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das OLG Naumburg bestätigte, dass in dem VW Golf eine Zykluserkennung zum Einsatz kommt und dass es sich bei dieser sog. Fahrkurvenerkennung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele. Das OLG stellte dabei klar, dass VW sich nicht darauf berufen könne, dass das KBA keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt habe.

Neben den Oberlandesgerichten Köln und Naumburg haben auch zahlreiche Landgerichte den geschädigten Autokäufern Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem EA 288 zugesprochen. Nachfolgend einige Beispiele:

  • LG Flensburg, 23.04.2021, Az.: 3 O 132/20, Audi A4
  • LG Gießen, 25.03.2021, Az.: 5 O 450/20, VW T6
  • LG Berlin, 12.03.2021, Az.: 3 O 177/20, VW T6
  • LG Freiburg, 05.03.2021, Az.: 6 O 224/20, VW Golf VII
  • LG Karlsruhe, 07.02.2021, Az.: 9 O 93/20, Skoda Yeti
  • LG Duisburg, 12.01.2021, Az.: 12 O 88/20, Skoda Superb
  • LG Offenburg, 08.01.2021, Az.: 2 O 168/20, VW Caddy
  • LG Darmstadt, 24.11.2020, Az.: 9 O 305/18, VW Golf VII
  • LG Oldenburg, 06.10.2020, Az.: 1 O 939/20, Audi A3
  • LG Darmstadt, 21.09.2020, Az.: 1 O 89/20, Seat Leon
  • LG Darmstadt, 31.08.2020, Az.: 13 O 88/20, Skoda Octavia
  • LG Hagen, 11.08.2020, Az.: 3 O 134/19, VW T6
  • LG München, 25.08.2020, Az.: 3 O 4218/20, VW T6
  • LG Offenburg, 29.07.2020, Az.: 3 O 39/20, VW Sharan
  • LG Düsseldorf, 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18, VW Golf VII
  • LG Offenburg, 23.06.2020, Az.: 3 O 38/18, Audi A3
  • LG Heilbronn, 29.05.2020, Az.: Bi 6 O 257/19, VW T6
  • LG München, 31.03.2020, Az.: 3 O 13321/19, VW T6
  • LG Regensburg, 19.03.2020, Az.: 73 O 1181/19, VW Golf VII
  • LG Duisburg,  30.10.2018, Az.: 1 O 231/18, VW Golf VII

EuGH zu unzulässigen Anschalteinrichtungen

Der Europäische Gerichtshof machte mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr dadurch höher ist als im Prüfmodus (Az.: C-693/18). Ausnahmen seien nur zulässig, um den Motor vor unmittelbaren und plötzlichen Schäden zu schützen.

Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen, so der EuGH. Damit dürfte das bei zahlreichen Dieselfahrzeugen und auch beim EA 288 verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung sein. Nach dem Urteil des EuGH dürfte es für VW zunehmend schwieriger werden, die Gerichte von der Zulässigkeit beanstandeter Funktionen zu überzeugen.

Thermofenster beim EA 288

Wie in zahlreichen anderen Dieselmotoren auch, kommt beim EA 288 ein sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Dieses bewirkt, dass die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeitet. Sind die Außentemperaturen höher oder niedriger wird die Abgasrückführung reduziert bzw. ganz abgeschaltet. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

Nach dem Urteil des EuGH ist ein Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten.

BGH zum Thermofenster

Der BGH hat mit Beschluss vom 19. Januar 2021 in einem Verfahren zum Thermofenster bei Mercedes (siehe Mercedes Dieselskandal)festgestellt, dass die Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasrückführung allein noch nicht den Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung begründe (Az.: VI ZR 433/19). Dies könne sich allerdings ändern, wenn gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens falsche oder unvollständige Angaben zur Arbeitsweise des Thermofensters gemacht wurden.

Dadurch sind die Autobauer in der Pflicht darzulegen, welche Angaben gegenüber dem KBA tatsächlich zum Thermofenster gemacht wurden. Kommen die Autohersteller ihrer sekundären Darlegungspflicht nicht nach oder stellt sich heraus, dass das KBA bezüglich der Funktionsweise des Thermofensters getäuscht wurde, kommen auch Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht, so der BGH.

Bild: © bluedesign – stock.adobe.com

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