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Magazin Abgasskandal

Diesel EA288 Urteil – OLG Köln verurteilt VW zu Rückabwicklung und Schadensersatz

Hamburg, den 06.04.2022


Im aktuellen Urteil des OLG Köln im Diesel Abgasskandal wurde VW zu Schadensersatz in Form einer Rückabwicklung des gekauften Fahrzeugs verurteilt. Betroffen war ein Diesel-Fahrzeug der Volkswagen Tochter Skoda Superb mit dem Motor EA288. Die Richter befanden die Abschalteinrichtung als unzulässig. Mit diesem Urteil haben sich die Erfolgsaussichten vieler weiterer betroffener Verbraucher auf Entschädigung deutlich verbessert. Über myRight können Sie prüfen, ob Ihr Modell betroffen ist und in welcher Höhe Ihnen Schadensersatz zusteht.

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Der Abgasskandal setzt sich bei Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA288 fort. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Urteil vom 10. März 2022 entschieden hat, muss VW Schadensersatz bei einem Skoda Superb mit dem Motor EA288 leisten (Az.: 24 U 112/21)

Der Kläger erhält das Recht auf Rückabwicklung des betroffenen Fahrzeugs. Bei dem Motor handelt es sich um das Nachfolgemodell des EA189, der durch den VW Dieselskandal im September 2015 in die Schlagzeilen geraten war.

OLG Urteil positiv für Betroffene mit VW Diesel-Motor EA288 Motor

Der Dieselmotor EA288 wird von VW gebaut und in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. Das Thema Abgasskandal hat sich mit dem Nachfolgemotor also nicht erledigt. VW beharrt zwar auf dem Standpunkt, dass in dem Motor keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Einige Gerichte sehen dies jedoch anders und haben VW bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA288 zu Schadensersatz verurteilt. Mit dem kostenlosen myRight Schadensersatz-Rechner können Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und wieviel Entschädigung Ihnen zusteht.

Skoda Superb Diesel-Motor mit Prüfstandserkennung

Das OLG Köln hatte nun zu entscheiden, ob in einem Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motor EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger hatte den Pkw im April 2015 als Neuwagen mit der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Die Abgasreinigung erfolgt über einen SCR-Katalysator mit AdBlue-Zufuhr. (Weitere Urteile rund um Abgasskandal: Dieselskandal Urteile)

Zudem ist in dem Modell die sogenannte Fahrkurvenerkennung verbaut. Dadurch wird anhand verschiedener Parameter festgestellt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus des NEFZ befindet. Ist das der Fall, wird eine hohe AGR-Rate (Abgasrückführungsrate) auch dann beibehalten, wenn der SCR-Katalysator seine optimale Betriebstemperatur von 200 Grad bereits erreicht hat.

Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Dies gilt allerdings nur auf dem Prüfstand und nicht im Straßenverkehr. Laut VW sei dies unerheblich, da die Grenzwerte für den Emissionsausstoß auch im Straßenverkehr eingehalten würden.

Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Das sah das OLG Köln jedoch anders. In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Anschalteinrichtung verbaut und der Kläger habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadensersatz, entschied das OLG Köln und änderte ein Urteil des Landgerichts Bonn ab, das die Klage in erster Instanz noch abgewiesen hatte. Somit ist der Kläger zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigt.

Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen und prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtung ausgestattet, machte das OLG Köln deutlich. Die Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet und mit dieser Prüfstandserkennung sei auch ein verändertes Emissionsverhalten verknüpft, so das OLG. So werde die hohe AGR-Rate beibehalten, während sie im Straßenbetrieb runtergeregelt wird.

Rückabwicklung betroffener Fahrzeuge mit dem Diesel-Motor EA288

Dies habe auch Auswirkungen auf den Stickoxid-Ausstoß. Durch die Abschalteinrichtung habe das Fahrzeug im Prüfmodus ein anderes Emissionsverhalten als im Straßenverkehr. Die im Prüfzyklus ermittelten Emissionswerte ließen daher keinen Schluss auf die tatsächlichen Abgaswerte im realen Straßenverkehr zu, führte das OLG Köln aus. VW habe auch keine Gründe dargelegt, die die Verwendung einer Abschalteinrichtung rechtfertigen würden, sondern sich in Schweigen gehüllt, so das OLG weiter.

Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden und könne daher die Rückabwicklung verlangen. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen, entschied das OLG Köln.

TIPP: Betroffen sind auch Fahrzeuge mit Dieselmotoren von Mercedes Benz. Alle Informationen und Tipps dazu auf Mercedes Dieselskandal

VW verliert weiteren Prozess vor einem Oberlandesgericht

Für VW ist das Urteil eine weitere empfindliche Niederlage im Abgasskandal um Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA288. Trotz aller Beteuerungen, dass es bei diesem Motor keine Abgasmanipulationen gebe, ist der Autobauer nun erneut von einem Oberlandesgericht zu Schadenersatz verurteilt worden. Neben zahlreichen Landgerichten haben bereits das OLG Naumburg (Az.: 8 U 68/20 und 8 U 46/21) sowie das OLG Köln (Az.: 19 U 151/20) den geschädigten Verbrauchern Entschädigung zugesprochen.

Gute Erfolgsaussichten bei Klage wegen manipulierter EA288 Diesel-Motoren

Die Rechtsprechung entwickelt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 verbraucherfreundlich und es bestehen gute Erfolgsaussichten, Schadensersatz durchzusetzen.

Verbraucher mit betroffenen Diesel-Motoren können auf myRight.de prüfen, ob ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 betroffen ist und gleichzeitig die Höhe des Schadensersatzanspruchs berechnen.

Bei Bedarf übernimmt myRight auch die Durchsetzung der Ansprüche per Klage vor Gericht. Für Verbraucher mit einer Rechtsschutzversicherung ist das kostenlos. Ohne Kostenrisiko können sich auch Verbraucher ohne Rechtsschutz an myRight wenden. In diesem Fall werden die Kosten über eine Prozesskostenfinanzierung abgedeckt. Lediglich im Erfolgsfall ist eine geringe Erfolgsgebühr fällig.

Bild: © Goran – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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