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Magazin Abgasskandal

Dammbruch bei den VW-Klagen: Hammer-OLG-Beschluss im Sinne der Verbraucher

Hamburg, den 13.06.2018


Eines hat der Konzern bei VW-Klagen immer penibel versucht zu vermeiden – ein negatives Urteil vor einem Oberlandesgericht (OLG). Nun gibt es eins. Für die Betroffenen des Abgasskandals und ihre Klagen ist das eine gute Nachricht.

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Zigmal hat VW vor Landgerichten verloren. Eines aber hat der Konzern bei VW-Klagen immer penibel versucht zu vermeiden – ein negatives Urteil vor einem Oberlandesgericht (OLG). Nun gibt es einen OLG-Beschluss, der VW massiv ins Schwitzen bringt. Beobachtern zufolge könnte das „ein Dammbruch sein“, wie etwa das ZDF meldet. Bislang hat VW vehement vor Gericht versucht, zu verhindern, dass Autobesitzer vom Kauf eines Wagens mit Betrugssoftware zurücktreten - wegen Betrugs, sittenwidriger Schädigung, unerlaubter Inverkehrbringung oder eines Sachmangels.

Dabei ist das Pendel inzwischen immer häufiger zu Ungunsten von VW ausgeschlagen. Allein der ADAC zählt bis April in der Causa VW-Abgasskandal mehr als 400 verbraucherfreundliche Urteile und nur 119, in denen Händler oder Hersteller Recht bekamen. Hier finden Sie eine Übersicht aller Dieselskandal Urteile des BGH, EuGH, OLG und LG.

VW verliert regelmäßig vor Gericht - und trickst dann

Und die positiven Urteile sind nur die Spitze des Eisbergs. Viele Erfolge der Kunden landen gar nicht in den Urteilsdatenbanken. Denn egal, ob Kläger in erster Instanz vor Landgerichten (LG) gegen VW gewonnen oder verloren haben – in sehr vielen Fälle erreicht sie vor der Entscheidung in der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht (OLG), ein Angebot, sich doch noch zu einigen. Ein Urteil riskierte VW dann aber nur, wenn die OLG-Richter durchblicken ließen, dass sie gegen den Verbraucher entscheiden würden. So kann VW bis heute auf eine gewisse Zahl gewonnener Prozesse verweisen.

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Wenn aber bei VW-Klagen in einem OLG-Verfahren deutlich wurde, dass das Urteil nicht im Sinne des beklagten Händlers oder VW selbst ausgeht, wurde der Geldkoffer ausgepackt. VW bietet in diesem Fall regelmäßig Vergleiche an, bei denen die Kläger genau das erhalten, was sie von VW verlangen. Einziger Haken an der Geschichte: Teil des Vergleichs ist auch immer eine Verschwiegenheitserklärung. Bis zu 10.000 Euro kann es kosten, wenn man trotzdem den Inhalt eines solchen Vergleichs bekannt macht.

Ein richtungsweisendes Urteil für VW-Klagen

Damit gab es kein höhergerichtliches Urteil, auf das sich die vielen einzelnen Kläger vor den Landesgerichten berufen konnten. Nun aber gibt es einen OLG-Beschluss, der einem solchen Urteil in etwas gleichkommt. Denn ein Verfahren vor einem OLG haben die VW-Anwälte anscheinend übersehen. Das Oberlandesgericht Köln entschied am 28.05.18, dass ein Autohändler einen VW Eos zurücknehmen muss (Az. 27 U 13/17).

Eine Kanzlei aus Trier hatte das entsprechende Landgerichtsverfahren gewonnen, VW hatte Berufung eingelegt. Danach aber kümmerten sich die Konzernanwälte nicht mehr um das Verfahren, boten keinen Vergleich an und nahmen auf die Berufung nicht zurück. Deswegen wurde dieser Fall nun auf OLG-Ebene entschieden.

Der Beschluss ist richtungsweisend und hat für viele geschädigte Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit Signalwirkung. Jeder betroffene VW-Besitzer kann sich nun obergerichtlich bestätigt als Betrugsopfer gegen VW zur Wehr setzen.

Mit Hilfe von myRight können Betroffene mit Rechtsschutzversicherung die entsprechenden Einzelverfahren führen. Ohne entsprechende Versicherung ist die Sammelklage die optimale Möglichkeit, Ansprüche auf Diesel Schadensersatz gegen VW ohne eigenes Kostenrisiko einzuklagen.

Bild: © MoiraM – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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