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Magazin Abgasskandal

BGH-Urteil: myRight darf ausländische Kunden in Sammelklagen vertreten

Hamburg, den 15.06.2022


Der Bundesgerichtshof hat entschieden, Autokäufer aus dem Ausland konnten ihre Schadensansprüche an myRight abtreten und die deutsche Inkassodienstleisterin darf die Geschädigten gegen Volkswagen in einer Sammelklage vertreten.

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Der Bundesgerichtshof hat am 13. Juni 2022 mit einem wegweisenden Urteil die Rechte ausländischer Autokäufer gestärkt. Auch Geschädigte aus dem Ausland können ihre Rechte an den deutschen Inkasso-Dienstleister myRight abtreten und vor deutschen Gerichten treuhänderisch durchsetzen lassen (Az.: VIa ZR 418/21).

 

Die Entscheidung ist ein Meilenstein, wie auch myRights Chefjurist Dr. Stefan Zimmermann bestätigt, ausländische Verbraucher “können nun kollektiv und ohne Prozesskostenrisiko ihre Rechte im Rahmen einer Sammelklage in Deutschland geltend machen.“

 

Das Urteil ist von besonderer Bedeutung, da Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland bisher bei der Aufarbeitung des VW-Abgasskandals nicht berücksichtigt wurden.

 

Bei dem verhandelten Fall handelte es sich um einen Musterfall einer Schweizer-Sammelklage, in welchem stellvertretend für rund 2000 Kläger, geklärt wurde, ob es zulässig ist, wenn Geschädigte aus dem Ausland ihre Schadenersatzforderungen an einen deutschen Inkasso-Dienstleister abtreten. 

 

BGH widerspricht Vorinstanzen

 

Der Kläger, ein Schweizer VW-Kunde, hatte seinen manipulierten Tiguan 2015 gekauft und Ende 2017 seine Forderungen gegen VW zum Zwecke der Geltendmachung treuhänderisch an myRight abgetreten. Die Inkassodienstleisterin nutzt ein Provisionsmodell, bei welchem alle Kosten für den Verbraucher übernommen werden. Nur im Erfolgsfall fällt für den Kläger eine Provision an.

 

Sowohl das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Braunschweig wiesen die Klage in den Vorinstanzen ab, da sie myRight die Klagebefugnis absprachen.

 

myRight als nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugelassene Inkassodienstleisterin verfüge nicht über die notwendige Sachkunde im ausländischen Recht, um Ansprüche Schweizer Verbraucher geltend zu machen.

 

Dieser Auffassung widersprach der BGH nun mit seiner Entscheidung: Eine zusätzliche Erlaubnis ist nicht notwendig, um solche Forderungen durch einen deutschen Inkassodienstleister geltend zu machen. myRight erfüllt alle Voraussetzungen, um die ausländischen Forderungen mittels Sammelklagen einzutreiben.

 

VW scheitert mit seiner Prozessstrategie

 

Die Strategie der Anwälte von VW beruhte von Beginn an darauf, myRight die Aktivlegitimation und den Sammelklagen die Zulässigkeit abzusprechen. 

 

Durch die Entscheidung des BGH könnte sich dieser Plan nun als erfolglos erweisen.

 

Dr. Stefan Zimmermann ist aufgrund der mündlichen Verhandlung beim BGH zuversichtlich, “dass die schriftliche Urteilsbegründung im Ergebnis auch die Sammelklagen deutscher Verbraucher für zulässig erachten wird.” Der BGH hat schon jetzt deutlich gemacht, dass er in diese Richtung tendiert.

 

Die schriftliche Ausfertigung des Urteils liegt aktuell noch nicht vor und muss abgewartet werden.

 

Auch wenn es in dem Verfahren ausschließlich um den von VW produzierten Dieselmotor EA 189 ging, lässt sich die Entscheidung auch auf andere Motoren und andere Autohersteller übertragen.

 

Bild: © Birgit Reitz-Hofmann – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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