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Magazin Abgasskandal

Beste Chancen für Schadensersatzansprüche gegen Daimler

Hamburg, den 12.04.2021


Neue Urteile bringen Daimler in immer größere Erklärungsnot - Alle Euro 5 und Euro 6 Diesel Modelle betroffen.

Abgasskandal

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Mercedes im Abgasskandal

Daimler betont immer wieder, dass es bei Mercedes-Dieselfahrzeugen keine Abgasmanipulationen gäbe. Unzulässige Abschalteinrichtungen seien nicht verwendet worden. Doch mit dieser Meinung steht der Autobauer zunehmend alleine dar.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat inzwischen zahlreiche Rückrufe für verschiedene Mercedes-Dieselmodelle angeordnet, damit bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Allein in Deutschland sind mehrere Hunderttausend Fahrzeuge von Rückrufen betroffen.

Die Rechtsprechung im Mercedes Abgasskandal hat sich zuletzt immer verbraucherfreundlicher entwickelt. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg die Daimler AG zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Zudem sehen immer mehr Gerichte die Daimler AG in der sekundären Darlegungslast. Dadurch hat sich die rechtliche Position der geschädigten Mercedes-Käufer enorm verbessert. Vereinfacht gesagt, müssen sie dadurch nicht mehr nachweisen, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Es reicht schon aus, wenn sie dafür hinreichend begründete Anhaltspunkte liefern. Vielmehr ist es an Daimler darzulegen, dass die beanstandeten Funktionen keine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Diesen Nachweis bleibt Daimler bislang regelmäßig schuldig.

Damit stehen die Türen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Mercedes Dieselskandal weit offen. Ein Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist übrigens keine Voraussetzung für den Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Beschluss vom 28. Januar 2020 klargestellt (Az.: VIII ZR 57/19). Auch in Fällen, in denen kein Rückruf des KBA vorliegt, haben Gerichte den geschädigten Mercedes-Käufern bereits Schadenersatz zugesprochen. Hier weitere Diesel Urteile rund um den Abgasskandal.

Verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt

Spätestens im Mai 2018 wurde klar, dass auch Mercedes in den Abgasskandal verwickelt ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete erstmals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Der Rückruf fiel noch relativ bescheiden aus und betraf zunächst nur den Mercedes Vito mit dem Dieselmotor OM 622 und der Abgasnorm Euro 6. Doch das war nur der Anfang. Schon im Sommer 2018 folgten weitere Rückrufe und diesmal war das Echo umso lauter.

Daimler musste europaweit rund 670.000 Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b zurückrufen, davon ca. 280.000 Fahrzeuge alleine in Deutschland. Der Rückruf erstreckte sich u.a. auf den Vito 1,6 Liter Diesel, Fahrzeuge der C-Klasse 1,6 Liter Diesel, Modelle des Mercedes ML, GLE, GL,GLS 3,0 Liter Diesel sowie auf Fahrzeuge der V-Klasse 2,2 Liter Diesel und GLC 2,2 Liter Diesel. Dieselmotoren des Typs OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651 sind von dem Rückruf des KBA betroffen.

Damit war das Thema Rückruf wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen spiegelbildlich zum VW Dieselskandal noch nicht erledigt. Im Sommer 2019 ordnete das KBA den Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 an. Der Rückruf wurde später auf weitere Modelle erheblich erweitert. Von Rückrufen sind inzwischen auch Modelle der A- und B-Klasse ebenso betroffen wie Fahrzeuge der C-Klasse, E-Klasse oder S-Klasse.

Ein dritter großer Rückruf betraf im Oktober 2019 Mercedes-Modelle mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Unmittelbar betroffen waren auch Modelle des Sprinter, des Vito oder des Viano.

Später sind auch noch Fahrzeuge mit dem Motor OM 640 von einem Rückruf betroffen gewesen. Auch der Motor OM 607, der von Renault hergestellt wird, ist bereits mit erhöhten Stickoxid-Werten auffällig geworden.

Das KBA hat im Laufe der Zeit Rückrufe für Mercedes-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung oder unzulässigen Reduzierung des Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems in seiner Datenbank veröffentlicht. Die Rückrufe laufen unter den Codes 5496121, 5499303, 5499636, 5497507, 5496143, 5496129 oder 5496128.

Ein Überblick über die veröffentlichten Rückrufe des KBA (Stand 31.03.2021):

Rückruf Code 5496121

  • Mercedes E-Klasse, GLE mit Motor OM 642 Abgasnorm Euro 6, Baujahre 2015 bis 2018
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2014 -2016, Baureihe 207
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2012 bis 2014, Baureihe 207 mit NAG2
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2013 – 2014, Baureihe 212 mit NAG 3
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2016 – 2017, Baureihe 222 4x4
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2016, Baureihe 222 mit NAG2 4x4
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2015, Baureihe 222 mit NAG2 4x2
  • Mercedes CLS-Klasse und E-Klasse, Baujahre 2015 bis 2018, Baureihen 212 und 218
  • Mercedes CLS Klasse und E-Klasse, Baujahre 2014 bis 2016, Baureihen 212 und 218 mit NAG2
  • Mercedes M-Klasse, Baujahre 2012 bis 2016, Baureihe 166
  • Mercedes GLE und GLS, Baujahre 2015 bis 2017, Baureihen 166 und 292
  • Mercedes S 350, OM 642, Euro 6, Baujahre 2015 bis 2017

Rückruf Code 5499303

  • Mercedes SLK, Baujahre 2015 – 2017, Baureihe R172 mit OM651 und der Abgasnorm Euro 6

Rückruf Code 5499636

  • Mercedes GLC mit Motor OM 651, Baujahre 2015 bis 2017
  • Mercedes GLE mit Motor OM 651, Baujahre 2015 bis 2018
  • Mercedes C-Klasse und S-Klasse, Baujahre 2013 - 2016, Baureihen 205Hybrid, 222Hybrid
  • Mercedes GLE, Baujahre 2015 – 2018, Baureihe 166
  • Mercedes GLC 220d 4Matic OM 651 Abgasnorm Euro 6, Baujahre 2015 bis 2016
  • Mercedes GLC 250d 4Matic OM 651 Abgasnorm Euro 6, Baujahre 2015 bis 2016

Rückruf Code 5497507

  • Mercedes E 250 CDI 4Matic Motor OM 651 Abgasnorm Euro 5, Baujahre 2010 bis 2011
  • Mercedes E-Klasse, OM 651, Euro 5, Baureihe 212, Baujahre 2010 bis 2014
  • Mercedes A- und B-Klasse, OM 640, Euro 5, Baujahre 2008 bis 2011
  • Mercedes C-, E- und S-Klasse, OM 651, Euro 5, Baujahre 2008 bis 2011

Rückruf Code 5496143

  • Mercedes GLE Motor OM 651, Baujahre 2015 bis 2018
  • Mercedes GLE Motor OM 651 Euro 6, Baujahre 2011 bis 2015
  • Mercedes GLK 220 BlueTec 4Matic, OM 651 Euro 6, Baujahre 2012 bis 2015
  • Mercedes GLK 250 BlueTec 4Matic, OM 651 Euro 6, Baujahre 2012 bis 2015

Rückruf Code 5496128

  • Mercedes E-Klasse, OM 651 Euro 5, Baujahre 2009 bis 2011
  • Mercedes C-Klasse, E-Klasse, Baujahre 2009 bis 2010

Rückruf Code 5496129

  • Mercedes GLK, Baujahre 2014 bis 2015

Bei den Fahrzeugen muss in der Regel eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update installiert werden. Wichtig: Auch wenn das Software-Update aufgespielt wurde, ist der Schaden des Käufers nicht beseitigt. Er kann weiterhin Schadenersatzansprüche geltend machen.

KBA weist Widerspruch zurück

Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen aber für zulässig und hat daher Widerspruch gegen die einzelnen Rückrufe eingelegt. Diese Widersprüche hat das KBA inzwischen zurückgewiesen und damit noch einmal untermauert, dass es die bemängelten Funktionen für unzulässige Abschalteinrichtungen hält. Daimler greift nun nach dem letzten rechtlichen Strohhalm und hat Klage gegen die Rückrufe eingelegt. Die Erfolgsaussichten dürften allerdings gering sein.

Schadenersatzansprüche gegen Daimler

Im VW-Abgasskandal hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). So weit ist es im Mercedes-Abgasskandal noch nicht. Aber auch hier hat sich die Rechtsprechung sehr verbraucherfreundlich entwickelt.

Ein Meilenstein war diesbezüglich ein Beschluss des BGH vom 28. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 57/19). Hier hat der BGH in zwei wesentlichen Punkten die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Daimler erleichtert.

So hat der BGH festgestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung auch dann vorliegen kann, wenn diesbezüglich kein Rückruf des KBA vorliegt. Ein Rückruf des KBA ist somit keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Zudem hat der BGH klargestellt, dass Daimler eine sekundäre Darlegungslast trifft. Demnach muss der Kläger die Funktionsweise einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht im Detail erklären. Es reicht aus, wenn er hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung liefert. Solche Anhaltspunkte können beispielsweise sein, wenn bereits für andere Fahrzeuge, in denen der gleiche Motor verbaut ist, ein Rückruf vorliegt, die Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen oder eine allgemeine Beschreibung des Funktionsweise der vermuteten illegalen Abschalteinrichtung. Weitere Punkte können hinzukommen.

Dann trifft die Daimler AG die sekundäre Darlegungslast, d.h. sie muss darlegen, dass die beanstandeten Funktionen legal sind und keine unzulässigen Abschalteinrichtungen darstellen. Dazu müsste sie aussagefähige Unterlagen zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen und zur Kommunikation mit dem KBA im Typengenehmigungsverfahren vorlegen. An diesem Punkt hat Daimler in den Verfahren bislang stets gemauert.

Damit kommt Daimler nicht weiter. Immer mehr Gerichte fordern, dass der Autohersteller Stellung zu den Abschalteinrichtungen bezieht und die Karten auf den Tisch legt und nicht nur zu großen Teilen geschwärzte und damit wenig aussagekräftige Dokumente vorlegt. So haben auch verschiedene Oberlandesgerichte unmissverständlich klar gemacht, dass Daimler Farbe bekennen muss, wenn der Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung widerlegt werden soll.

Bleibt der Autobauer jedoch stur und versteckt sich weiter hinter Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, ist es wahrscheinlich, dass Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt wird.

Unzulässige Abschalteinrichtungen bei Daimler

Anders als noch im VW-Abgasskandal handelt es sich bei Daimler nicht nur um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die durchgängig bei Mercedes-Dieselfahrzeugen zum Einsatz kommt. Vielmehr gibt es ein Bündel von Funktionen, die einzeln oder auch kombiniert eingesetzt werden, sodass sich auch im Zusammenspiel der Maßnahmen eine unzulässige Manipulation der Abgaswerte ergibt.

Bei den umstrittenen Funktionen handelt es sich z.B. um die Slipguard-Software Bit 13, Bit 14 und Bit 15. Diese Software erkennt anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet, um dann den Stickoxid-Ausstoß zu minimieren.

Zudem kann eine Dosierstrategie bei der Zufuhr der Harnstofflösung AdBlue, die für die Abgasreinigung wesentlich ist, in Betracht kommen. Hier wird im Prüfmodus eine ausreichende Menge AdBlue eingespritzt, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr wird die AdBlue-Zufuhr dann reduziert und der Emissionsausstoß steigt an.

In den Mittelpunkt gerät immer mehr die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese Funktion sorgt dafür, dass sich das Motoröl langsamer erwärmt, was zu einem niedrigeren Stickoxid-Ausstoß führt. Allerdings ist die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung fast ausschließlich im Prüfmodus aktiviert, sodass im realen Straßenbetrieb der Stickoxid-Ausstoß wieder steigt. Das KBA hat die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und zahlreiche Fahrzeuge deshalb zurückgerufen.

Oberlandesgerichte verurteilen Daimler

Im Abgasskandal haben inzwischen zahlreiche Landgerichte Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Inzwischen gerät Daimler auch an den Oberlandesgerichten zunehmend unter Druck. Besonders bitter für den Autohersteller dürften in diesem Zusammenhang die Urteile der Oberlandesgerichte Naumburg und Köln sein, die Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen haben.

OLG Naumburg, Az.: 8 U 8/20: In dem Verfahren vor dem OLG Naumburg ging es um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte den Rückruf für das Modell wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung angeordnet.

Der Kläger machte daher Schadensersatzansprüche geltend und hatte Erfolg. Daimler legte dem Gericht nur zu großen Teilen geschwärzte Dokumente vor. Das war dem OLG Naumburg zu wenig, um den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu widerlegen. Mit Urteil vom 18. September 2020 entschied es daher, dass Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist.

OLG Köln, Az.: 7 U 35/20: Der Kläger hatte Schadensersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes 250 d „Marco Polo“ geltend gemacht. In dem Camper kämen verschiedene Funktionen zum Einsatz, die zusammen eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen, u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, so der Kläger. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für den Marco Polo mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 im Sommer 2018 einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Auch hier war die Klage erfolgreich und das OLG Köln sprach dem Kläger Schadensersatz zu.

Im Ergebnis haben die Kläger Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs können sie die Erstattung des Kaufpreises verlangen.

Daimler und das Thermofenster

Das Thermofenster ist im Abgasskandal ein besonderer Streitpunkt und wird von Daimler und vielen anderen Fahrzeugherstellern bei Dieselfahrzeugen eingesetzt. Das Thermofenster bewirkt, dass die Abgasrückführung innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors vollständig arbeitet. Bei niedrigeren oder höheren Außentemperaturen wird die Abgasrückführung reduziert und schließlich ganz abgeschaltet. Folge ist ein steigender Emissionsausstoß.

Daimler und andere Autobauer argumentieren, dass das Thermofenster keine unzulässige Abschalteinrichtung, sondern notwendig sei, um den Motor vor Verschmutzung zu schützen. Experten und Gerichte sehen dies vielfach anders und auch der EuGH hat mit dem Urteil vom 17. Dezember 2020 bestätigt, dass der Schutz vor Versottung keine zulässige Ausnahme für eine Abschalteinrichtung sei.

Damit ist im Grunde genommen klar, dass es sich auch bei einem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Strittig ist jedoch, ob Daimler bei der Verwendung von Thermofenstern auch Sittenwidrigkeit vorgeworfen werden kann. Hierzu hat sich der BGH mit Beschluss vom 19. Januar 2021 geäußert (Az.: VI ZR 433/19).

Der BGH machte deutlich, dass durch die Verwendung eines Thermofensters allein noch keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliege. Dies könne sich aber ändern, wenn Daimler gegenüber dem KBA im Typengenehmigungsverfahren unzutreffende oder unvollständige Angaben zur Funktionsweise des Thermofensters gemacht hat.

Daimler muss nun offenlegen, welche Angaben gegenüber dem KBA tatsächlich gemacht wurden. Stellt sich heraus, dass das KBA über die Funktionsweise des Thermofensters getäuscht wurde, kommen auch Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Verwendung eines Thermofensters in Betracht.

Daimler und das Urteil des EuGH vom 17.12.2020

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen (Az.: C-693/18). Ausnahmen seien nur zulässig, um den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden, die zu einer konkreten Gefahr während der Fahrt führen, zu schützen. Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Verschmutzung schützen sollen, zählen hingehen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

Durch dieses Urteil des EuGH ist auch Daimler im Abgasskandal weiter unter Druck geraten. Daimler setzt unterschiedliche Abschalteinrichtungen wie z.B. die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ein und hält diese Funktionen für zulässig. Nach dem Urteil des EuGH dürfte es Daimler allerdings schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit dieser Funktionen zu überzeugen. Die Chancen auf Schadensersatz sind nach dem Urteil des EuGH weiter gestiegen.

Betroffene Modelle

Im Mercedes-Abgasskandal geht es um die drei Motortypen

  • OM 642
  • OM 651 (hier auch der Sprinter)
  • OM 622 (darunter z.B. das Masse-Modell Vito)

Wir gehen davon aus, dass in der C-Klasse der

  • OM 626

betroffen sein wird.

Die Betroffenheit bezieht sich nicht auf einzelne Schadstoffstufen. Es sind also sowohl Modelle der Schadstoffklasse 5 als auch der Schadstoffklasse 6 betroffen. Eine Betroffenheit im juristischen Sinn setzt nicht den Erhalt eines Rückrufschreibens voraus.

Juristische Möglichkeiten

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Bild: © webmetix.de – stock.adobe.com

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