Corona Reiseabsage
Holen Sie sich Ihr Geld für eine abgesagte Reise in voller Höhe zurück
Lassen Sie sich nicht mit einem Gutschein abspeisen
Das Geld für vom Veranstalter abgesagte Reisen muss innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt werden.
Jetzt prüfen
Das tut uns leid!
Aktuell kann Ihnen myRight keine Klage empfehlen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des eingegebenen Streitwertes (Reisezahlung) eine teure juristische Auseinandersetzung – selbst unter Einschaltung der Rechtsschutzversicherung - nicht die erste Wahl ist.
Insofern möchten wir auf eine Vertretung und gesetzliche Berechnung von Gebühren verzichten. Jedoch haben die Verbraucherzentralen spezielle kostenfreie Musterbriefe veröffentlicht: www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe-zur-coronazeit-47242
Mit myRight Ihre Möglichkeiten
einer Rückerstattung prüfen
Spezialisierte Vertragsanwälte prüfen kostenlos Ihren Fall
Die aktuelle Situation am Reisemarkt ist sehr unübersichtlich. Abhängig von Art, Ziel und Zeitpunkt der Reise haben Verbraucher unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten.
Aus diesem Grund ist es wichtig, sich Rat und Unterstützung von Fachleuten einzuholen. Diesen bietet Ihnen myRight in Zusammenarbeit mit der renommierten Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich.
Prüfen Sie jetzt ob, und zu welchen Konditionen wir Ihr Geld zurückholen können.
Geld statt Reisegutschein
Reiseveranstalter versuchen Ihren Kunden aktuell vor allem Gutscheine anzubieten, wenn Reisen storniert werden.
Die Rechtslage ist hierzu klar: Wenn die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann und sie vom Veranstalter abgesagt wird, bekommt der Urlauber sein Geld zurück - und zwar binnen 14 Tagen.
Seien Sie sich im Klaren: Wenn Sie einen Gutschein akzeptieren, dann leihen Sie dem Reiseveranstalter Ihr Geld - und das ohne Absicherung.
Gehen Sie kein Risiko ein, sondern fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück.
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an: 030 403 695 251. Zwischen 8-17:30 Uhr helfen wir Ihnen gern weiter.